Es droht Gefängnis

Donuts in Garage – Hammer-Strafe für BMW-Fahrer (22)

Ein 22-Jähriger hat im Rheintal (Schweiz) mit einem BMW mehrere Donuts auf dem Asphalt hinterlassen. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Donuts in Garage – Hammer-Strafe für BMW-Fahrer (22)
Der 22-Jährige machte die Donuts mit einem BMW.
Getty Images / Symbolbild

In einer Herbstnacht, kurz nach Mitternacht, fuhr ein Mann mit seinem BMW in eine Tiefgarage eines Unternehmens im Rheintal. "Bereits bei der Einfahrt wurden durch den Lenker mehrere Gummiabriebspuren auf Asphalt und dem dortigen Richtungspfeil verursacht, indem er das Fahrzeug stark beschleunigte und so zum Driften brachte", heißt es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Doch dabei blieb es nicht. Er hinterliess eine weitere Driftspur bei einem Parkplatz. "Anschließend wurden durch den Lenker nacheinander insgesamt fünf 'Donuts' vollzogen." Damit sind 360-Grad-Drehungen gemeint. Dadurch entstand am Bodenbelag erheblicher Schaden. Vier Minuten nach der Einfahrt in die Tiefgarage verließen der 22-Jährige sowie weitere Autofahrer, die ebenfalls dabei waren, die Örtlichkeit wieder.

Blöd nur: Die Tiefgarage wurde videoüberwacht, was auch klar ausgeschildert war.

Einschlägig vorbestraft

Das Unternehmen, dem die Tiefgarage gehört, erstattete einen Strafantrag. Darauf wurden Ermittlungen aufgenommen, welche nun in einem Strafbefehl mündeten. Der Mann wurde wegen Sachbeschädigung und mehrerer Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz verurteilt. Ihm wurde eine Geldstrafe von 2.300 Euro aufgebrummt. Unbedingt, da der Mann bereits einschlägig vorbestraft ist.

Hinzu kommen eine Busse von 500 Euro sowie Gebühren und Auslagen von etwas mehr als 500 Euro. Somit muss der 22-Jährige über 3.200 Euro an die Staatskasse überweisen. Weiter wird das geschädigte Unternehmen auf dem Zivilrechtsweg 2.000 Euro für den entstandenen Schaden einfordern.

Am Ende des Strafbefehls wird der Mann ermahnt: Bei einem weiteren Vergehen in den nächsten Jahren müsse er mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

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