Österreich

Doppelmord: Keine Strafe für geständigen Täter (25)

Heute Redaktion
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Muss der mutmaßliche Doppelmörder Bernhard Fuchs (25) für seine Taten nicht einmal ins Gefängnis? Die Justiz lässt derzeit prüfen, ob der Mühlviertler überhaupt schuldfähig ist. Ist er es nicht, wird er zwar in eine Sonderanstalt eingewiesen, nicht aber wegen Mordes verurteilt. Klar ist unterdessen auch: Es gibt keine weiteren Todesopfer!

In vier ausführlichen Einvernahmen hat der mutmaßliche Doppelmörder (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) den Linzer LKA-Ermittlern alles gestanden und gebeichtet: Wie er im Sommer 2009 die alleinstehende Margarethe Hofer (60) im Wald erstochen hatte, ihr danach die Pulsadern aufschnitt.

Und wie er vor zwei Wochen die alkoholabhängige Andrea Friedl (47) in ihrer eigenen Wohnung erst erdrosselt hatte, sie dann mit sechs Messern regelrecht massakrierte.

Die Aussagen des U-Häftlings alleine waren der Kripo aber zu wenig. Sie verglich seinen genetischen Fingerabdruck mit an anderen Tatorten gesicherten DNA-Spuren. Das Ergebnis, das seit Montag vorliegt: Es gibt keine Treffer, somit auch keine weiteren Todesopfer.

Jetzt muss die Justiz klären, ob Fuchs überhaupt bestraft werden kann. Fachleute wissen: Ist er wirklich geisteskrank, wird er zwar angeklagt, aber nicht wegen Mordes verurteilt. Viel eher wird er sein Leben in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbringen müssen.

Robert Loy