E-Card

"Doppelt verrechnet" – AK warnt jetzt vor dieser Falle

Jedes Jahr wird ein Service-Entgelt für die e-Card verrechnet. Wer bei zwei Arbeitgebern angestellt ist, blecht doppelt.
Niederösterreich Heute
04.12.2023, 07:30

Viele werden es noch nicht einmal gewusst haben, aber die Österreichische Gesundheitskasse verrechnet jedem erwerbstätigen Österreicher eine Gebühr für die e-Card.

13,35 Euro werden heuer, traditionell im November, als Service-Entgelt eingehoben, ersichtlich ist das am Lohnzettel. "Im November hebt der Arbeitgeber den Betrag ein und leitet ihn an die ÖGK weiter", macht nun die AK Niederösterreich auf das Detail, das auch so seine Tücken hat, aufmerksam.

Zwei Jobs, zwei Gebühren

Präsident Markus Wieser rät jenen fleißigen Erwerbstätigen, die bei mehr als einem Arbeitgeber angestellt sind, sich die aktuelle Gehaltsabrechnung ganz genau anzusehen, denn: Wer zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, dem werden die 13,35 Euro zweimal abgezogen.

"Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert, den Lohnzettel genau anzusehen", so Wieser.

Mit einem formlosen Antrag an die ÖGK sowie Kopien der Lohnzettel erhält man sein doppelt bezahltes Geld retour. Das Formular gibt's zum Download unter https://noe.arbeiterkammer.at/ecard.

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