Österreich

Drei Freisprüche im "Islamisten"-Prozess

Heute Redaktion
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Im sogenannten Wiener Islamisten-Prozess sind am Montag alle drei Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Ban W. Reisen zweier Männer in Terrorcamps organisiert und begleitet hat. Die Freigesprochenen bleiben aber unter Beobachtung.

Nachdem der Hauptangeklagte Thomas Al J. bereits im Juli 2012 zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, weil er sich an terroristischen Vereinigungen beteiligt haben soll, stand am Montag der Mitbeschuldigte Ban W. vor Gericht. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er soll zwei jungen Männern die Reise in ein Terror-Camp in Afghanistan organisiert und sie dorthin begleitet haben.

Richterin schwer enttäuscht

Alle drei Männer wurden am Montag freigesprochen. Die dem Schöffensenat vorsitzende Richterin Daniela Zwangsleitner konnte den Beschuldigten zwar den Kontakt zu in Deutschland nicht rechtskräftig verurteilten Al Kaida-Aktivisten nachweisen, doch dies reichte für Schuldsprüche nicht aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwangsleitner versuchte ihre Enttäuschung über die Freisprüche erst gar nicht zu verbergen. Denn diese seien lediglich aufgrund der fehlenden Rechtskraft im Berliner Richterspruch und der Aussage-Entschlagung wichtiger Zeugen erfolgt. Ansonsten hätten die Beschuldigten, so die Vorsitzende, "saftige Freiheitsstrafen ausgefasst". Überdies sei in der Verhandlung "so viel gelogen worden wie selten zuvor".

Ban W.: "Will noch 20 Jahre in Österreich bleiben"

"Wenn ich gewusst hätte, was da dahintersteckt, hätte ich es nicht getan. Ich will noch mindestens 20 Jahre in Österreich leben und mit solchen Leuten nichts zu tun haben", betonte W. im Zeugenstand. Er sei zwar bis zu seiner Auswanderung nach Österreich im Jahr 1998 Lehrer an einer Schule gewesen, die Mujaheddin ausgebildet habe, und habe viele Jahre der Hizb-i Islami, der ältesten islamistischen Partei Aghanistans, angehört. Doch dann habe er Probleme mit den Taliban bekommen, das Land verlassen und seiner früheren Ideologie den Rücken gekehrt.

Die Befragung W.s erwies sich teilweise als überaus mühsam. Im wesentlichen wurde darüber diskutiert, ob er in einem Wiener Reisebüro Tickets Flüge nach Islamabad und Bagdad gebucht und bezahlt hätte. Da dies jedoch schon mehrere Jahre zurücklag, waren die Aussagen der Zeugen - zweier Reisebüro-Angestellter - nicht gerade von durchschlagender Aussagekraft.

Die beiden anderen Angeklagten hatten zwar Kontakt zu zwei Al Kaida-Aktivisten, die später in Deutschland zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt wurden - jedoch nicht rechtskräftig, was Zwangsleitner nicht gerade in die Karten spielte. 

Freigesprochene bleiben unter Beobachtung

Zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) stimmten der Vorsitzenden allerdings zu, als diese abschließend meinte, dass die drei Freigesprochenen wohl weiter unter Beobachtung stehen würden.

APA/red