Österreich

Drei Jahre Haft für Messer-Attacke auf Freundin

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:36

Im Prozess um einen blutigen Beziehungsstreit ist am Donnerstag ein 42-Jähriger am Landesgericht St. Pölten zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dem Mann war versuchter Mord zu Last gelegt worden. Er wurde von den Geschworenen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Vorabend des Streits am 1. Mai 2011 war das Paar gemeinsam durch Lokale gezogen und hatte viel getrunken, beide waren schwer alkoholisiert. Die damals 50-Jährige ließ sich schließlich von einem Ex-Freund nach Hause bringen, der Angeklagte lehnte das ab.

Eifersuchtsdrama

Als er heimkam und die Frau noch nicht zu Hause war, schöpfte er Verdacht, dass zwischen ihr und dem Ex etwas gelaufen sein könnte - zurecht, wie Staatsanwalt Karl Wurzer meinte. Bei ihrer Heimkehr stritt die 50-Jährige aber alle Vorwürfe ab.

Daraufhin attackierte der Mann sie von hinten und schnitt ihr mit einem Brotmesser in den Hals. Weil sie sich wehrte und versuchte, die Klinge festzuhalten, wurde sie auch an der Hand verletzt. Mit einem Stanleymesser habe er ihr danach noch Schnitte im Gesicht zugefügt und dabei "I bring' di' um" geschrien, so Wurzer. Die heute 51-Jährige werde immer noch von diesen Schreien verfolgt.

Angeklagter: "Wollte Freundin nicht töten"

Eine Tötungsabsicht bestritt der Angeklagte: "Ich wollte ihr wehtun, so wie sie mir wehgetan hat." Generell sei er sehr verschlossen, seine Ex-Freundin sei die erste gewesen, die er wirklich geliebt habe. Daher habe er auch panische Angst gehabt, sie zu verlieren.

Vor Gericht machte die 51-Jährige einen schwer traumatisierten Eindruck. Unter Tränen schilderte sie die Ereignisse. Ihr Ex-Partner habe erst von ihr abgelassen, als sie ihn mit "Jetzt hör doch endlich auf" angefleht hatte. Sie befinde sich heute noch in psychologischer Behandlung und habe am linken Zeigefinger auch einen bleibenden Folgeschaden davongetragen.

Schnittverletzung beinahe tödlich

Laut Gerichtsmediziner waren ihre Verletzungen schwerwiegend, aber nicht lebensbedrohlich - jedoch rein zufällig. Wäre der Schnitt am Hals eine Spur tiefer gewesen, hätte er tödlich sein können, betonte der Sachverständige.

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