Österreich

Drei Jahre Haft für Missbrauch der Enkelin

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses: So lautete am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg das Urteil für den 63-Jährigen, der laut Anklage seine Enkelin mehrmals Übergriffen ausgesetzt hatte.

Er nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist die Entscheidung des Schöffensenats nicht rechtskräftig.

Drei Frauen als Opfer

Die Anschuldigungen seien durch die Aussage der heute 19-Jährigen erwiesen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Die junge Frau habe die Vorfälle "überzeugend und glaubhaft" geschildert. Bestärkt seien die Aussagen des Opfers durch seine Mutter geworden, die gleichartige Missbrauchshandlungen durch ihren Vater in ihrer eigenen Kindheit darlegte, ebenso durch eine Schwägerin, der in ihrer Jugend Ähnliches widerfuhr.

Mildernd hätte sich die Unbescholtenheit ausgewirkt. Angesichts der Schwere der Vorwürfe sei - bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahre - aber kein Raum für eine bedingte Strafnachsicht gegeben gewesen.

Opa nicht geständig

Der Fall war im vergangenen November zur Anzeige gekommen, nachdem sich die junge Frau ihrem Freund anvertraut hatte. Sie und ihre Mutter hätten Mut bewiesen, zu sagen, "so nicht mehr, es ist genug", hatte die Privatbeteiligtenvertreterin gemeint (der 19-Jährigen wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen). Der Angeklagte sei selbstmitleidig und habe kein Bewusstsein für seine Taten. "Ich kann nichts zugeben, was ich nicht gemacht habe, auch wenn mir keiner glaubt", blieb er bei seiner nicht geständigen Verantwortung.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, die damals Zehnjährige 2005 mit den Fingern penetriert sowie sich bis 2010 mindestens drei Mal vor ihren Augen selbstbefriedigt zu haben.

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