Bei der Exhumierung des Leichnams des früheren Palästinenserpräsidenten Yasser Arafat sind aus dessen Grab rund 60 Proben entnommen worden. Nun prüfen Ermittler aus drei Ländern diese auf mögliche Giftrückstände.
Die Ermittler aus der Schweiz, Frankreich und Russland untersuchten nun je ein Drittel davon auf eine mögliche Vergiftung des Politikers hin, sagte der Chef der schweizerischen Ermittlergruppe, Patrice Mangin, der Sonntagszeitung "MatinDimanche". Die Proben sollten unter anderem auf den hochgiftigen Stoff Polonium 210 getestet werden.
"Alle gewünschten Proben" entnommen
Der islamische Mediziner, der bei der Exhumierung am Dienstag als einziger die sterblichen Überreste Arafats berühren durfte, habe "alle gewünschten Proben" entnommen, sagte Mangin. Die Ergebnisse der Untersuchungen würden die Schweizer und die russische Seite an die Palästinensische Autonomiebehörde übermitteln. Die französischen Ermittler würden an die Justiz ihres Landes berichten, wo Arafats Witwe Suha Anzeige gegen unbekannt wegen der möglichen Vergiftung ihres Manns erstattet hatte, sagte der Schweizer Rechtsmediziner.
Viele Palästinenser verdächtigen Israel, ihren früheren Präsidenten vergiftet zu haben, was das Land jedoch zurückweist. Die Exhumierung der sterblichen Überreste Arafats erfolgte, nachdem im Sommer Spuren von Polonium an persönlichen Gegenständen Arafats gefunden worden waren. Für den Fall, dass sich der Verdacht, Arafat könnte vergiftet worden sein, erhärten sollte, kündigte die zuständige palästinensische Untersuchungskommission an, mögliche Verantwortliche vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag bringen zu wollen.
Strafgerichtshof als neue Option
Die UNO-Vollversammlung hatte den Palästinensergebieten am Donnerstag unter dem Protest Israels und der USA einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat zugebilligt und damit praktisch Staatsqualität bescheinigt. Damit kann die Autonomiebehörde nun das sogenannte Rom-Statut über den IStGH ratifizieren und das Gericht anrufen. Vor dem IStGH kann ein Staat allerdings nur gegen einzelne Verdächtige und nicht gegen ganze Staaten vorgehen.