Österreich

Drei Tote im Schloss: Prozess gegen Schützen

Heute Redaktion
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Johann Anton "Tono" G. (55) muss sich am Donnerstag und Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen dreifachen Mordes verantworten. Er hatte Vater, Bruder, Stiefmutter erschossen.

Unter vermutlich größerem medialen Interesse steht ab Donnerstag Tono G. in Korneuburg vor Gericht. Der Winzer, Unternehmer und Schießplatzbesitzer soll laut Anklage am 13. Dezember 2018 in Bockfließ (Bezirk Mistelbach) seinen Vater Hans Ulrich G. (92), Stiefmutter Margherita G. (87) und Bruder Ernst G. (52) erschossen haben ("Heute" berichtete).

Postings vor Schüssen

Nur wenige Stunden vor der Tat hatte der auf Facebook und Twitter recht aktive 55-Jährige noch eine Meinung zum Steyr-Mord abgegeben ("Heute" berichtete). Generell postete der 54-Jährige recht kritisch gegenüber Migration.

Am 13. Dezember wurde noch gemeinsam im Speisezimmer zu Mittag gegessen, dann wurde im Kaminzimmer beim Kaffee über Geschäftliches gesprochen – am Esstisch soll Business tabu gewesen sein. Das Mordmotiv bzw. der Auslöser dürfte ein Streit um einen Speiselift gewesen sein. Denn der bereits eingebaute Lift war nicht genehmigt worden, Tono G. hatte, um die Wogen zu glätten, einen Brief an die Gemeinde aufgesetzt. Unterschreiben durfte ihn nur der herrische 92-Jährige. Nur wieder mal hatte es der 55-Jährige dem tyrannischen Vater nicht gut genug gemacht. Es kam zum Streit im Kaminzimmer, Tono G. ging laut Anklage ins Jagdzimmer, holte eine doppelläufige Schrotflinte samt Munition. Am Weg zurück ins Kaminzimmer lud der 55-Jährige die Waffe.

Kopfschüsse

Zuerst schoss er laut Anklage den Bruder, der im Fauteuil saß, in den Kopf. Der Vater wurde ebenfalls mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Die Stiefmutter wurde durch mehrere Schrotkugeln getroffen, ehe auch sie mit einem Schuss in den Schädel getötet wurde. Dann soll der Schütze in die Küche gelaufen sein und zu den Hausangestellten gesagt haben: "Ich halte es nicht mehr aus. Ich habe sie alle erschossen." Dann wählte er den Polizeinotruf und wartete auf seine Verhaftung, leistete überhaupt keinen Widerstand.

Der 55-Jährige leidet an einer Neuro-Erkrankung, hatte laut Anwalt Peter Philipp mehrere Geschwülste. Laut Gutachten war der 55-Jährige jedoch zurechnungsfähig, litt jedoch an inneren Spannungen und Wut. Der Prozess beginnt am Donnerstag, ein Urteil wird für Freitag erwartet. Anwalt Peter Philipp sagte zur "Krone": "Ich möchte, dass die Geschworenen völlig unbeeinflusst der Darstellung meines Mandanten zuhören."

Einfach hatte es der 55-Jährige – der sich nie richtig von der Umklammerung des Vaters hatte lösen können – sicherlich nicht, er soll an Morbus Recklinghausen (Anm.: Neurofibromatose) gelitten haben.

Wichtige Anmerkung: Von Menschen mit Neurofibromtose geht in der Regel überhaupt keine Gefahr aus. Die psychische Belastung für Menschen, die von Neurofibromatose betroffen sind, ist jedoch enorm. Ästhetische Beeinträchtigungen durch Tumoren auf der Haut, sogenannte kutane Neurofibrome, haben leider nicht selten zur Folge, dass die Betroffenen abfällig, beleidigende Bemerkungen im öffentlichen Leben ertragen müssen. (Lie)

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