Österreich

Drei Wochen zu früh Sex: Haftstrafe für 18-Jährigen

Weil er mit seiner damaligen, 13 Jahre alten Freundin Sex hatte, wurde ein Innviertler (18) zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Beschuldigte wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Bild: Daniel Scharinger

Sie lernten sich über das soziale Netzwerk Instagram kennen, verliebten sich. Einziger Haken: Die Freundin des 18-Jährigen aus dem Bezirk Braunau war erst 13 Jahre alt.

Da die beiden in diesem Jahr zwei Mal (21. und 25. April) Sex hatten, musste sich der Innviertler nun vor dem Landesgericht Ried verantworten. Der Vorwurf: schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen.

Hätte der Angeklagte noch drei Wochen gewartet, wäre ihm eine Anklage erspart geblieben. Denn im Mai feierte seine "große Liebe" den 14. Geburtstag. Dann wäre der Geschlechtsverkehr zwischen den beiden auch erlaubt gewesen.

Beim Prozess bekannte sich der 18-Jährige schuldig. "Eigentlich wollte die Mutter meiner damaligen Freundin nicht, dass wir uns zusammen ins Bett legen. Ich hätte eigentlich im Gästezimmer schlafen sollen. Daran haben wir uns aber nicht gehalten", gab der Angeklagte laut "OÖN" zu Protokoll.

Das Mädchen habe ihm damals gesagt, es sei keine Jungfrau mehr. Daraufhin hatten sie einvernehmlichen Sex. Sie habe ihm danach sogar noch auf WhatsApp geschrieben, dass ihr der Geschlechtsverkehr gefallen habe.

Trotzdem: Der Lehrling ist sich einer Schuld bewusst. "Sie hat gesagt, sie will mit mir schlafen, aber ich habe gewusst, dass es strafbar ist", so der Beschuldigte zum Richter.

Pärchen mittlerweile getrennt

Mittlerweile ist das Pärchen aber wieder getrennt. Nach einem Streit sei er dann von seiner Ex-Freundin angezeigt worden. "Ich habe dann privat sogar Morddrohungen erhalten und dadurch viele Freunde verloren", so der Beschuldigte.

Hin und wieder hat der Innviertler laut eigenen Angaben noch Kontakt mit seiner Ex. Sie habe sich auf WhatsApp auch entschuldigt dafür, dass er angeklagt wurde.

Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich zu fünf Monaten bedingter Haft – rechtskräftig. Das Geständnis sowie die Unbescholtenheit wirkten sich mildernd auf das Urteil aus.

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