Österreich

Dreieinhalb Jahre für Schuss-Attentat auf Hausverwalter

Ein Serbe schoss im September in Wien mit einer Luftdruckpistole auf seinen Hausverwalter, verletzte ihn schwer – er muss dreieinhalb Jahre in Haft.

Christian Tomsits
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Der wegen schwerer Körperverletzung Angeklagte (m.), Niki Rast
Der wegen schwerer Körperverletzung Angeklagte (m.), Niki Rast
Sabine Hertel

Kurzsch(l)ussreaktion mit Folgen: Am 24. September vergangen Jahres rastete der 33-jährige Reifenhändler Dejan I. völlig aus, nachdem er herausfand, dass in seiner Firma eine Delogierung durchgeführt wurde. Er witterte eine Verschwörung gegen sich und wählte rasend vor Wut die Nummer seiner Hausverwaltung. "Ich werde euch auch genauso in die Scheiße reiten, wie ihr es bei mir gemacht habt und euer Leben zur Hölle machen", soll er gesagt und das Gespräch mit den Worten "Sie können mich Herrgott nennen" beendet haben.
Dann fuhr er zu den Büros der Hausverwaltung, hielt einer Mitarbeiterin (vertreten durch Anwalt Andreas Reichenbach) eine Luftdruckpistole an den Kopf, feuerte auf einen Kollegen aus der Buchhaltung und schlug mit dem Lauf der Waffe derart brutal zu, dass dieser schwere Schädel- und Gesichtsverletzungen davontrug.

Niki Rast (l.) und Andreas Reichenbach vor der Verhandlung.
Niki Rast (l.) und Andreas Reichenbach vor der Verhandlung.
Sabine Hertel

"Ein Chip steuert mich"

Der Auftritt des Angeklagten vor Gericht war dabei nicht weniger befremdlich, als die schlimmen Taten: "Ich bin ein Produkt einer Klinik. Ich bin ein Prototyp", sagte der Serbe, der glaubt von einem Chip aus gesteuert zu werden."Ich habe eine Insulin-Pumpe mit psychedelischen Drogen in mir, die mir eine Drogenklinik untergejubelt hat. Ich habe einen NFC-Chip, ich weiß nicht, ob im Genick oder im Magen. Drei Akkus in Kapselform sind im Magen. Ein Ballon im Bauchbereich, der auf Magen und Darm drückt und mir Angst machen soll." – Angst und Bange war vorallem den Opfern des Angeklagten an jenem Tag – ihnen wurden 3000 Euro Privatbeteiligten-Zuspruch zugesichert. Verteidiger Niki Rast nahm das Urteil für seinen als schuldfähig befundenen Mandanten an: Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft – nicht rechtskräftig.

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