Niederösterreich

Dreier mit eigener Partnerin brachte Mann ins Gefängnis

Ein Dreier mit seiner Lebensgefährtin und einer jungen Frau brachte einen 54-jährigen FKK-Anhänger aus NÖ jetzt auf die Anklagebank. 

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Der Angeklagte
Der Angeklagte
Trimmel Sascha

Komplizierter und heikler Prozess am Landesgericht Wr. Neustadt: Ein 54-Jähriger liebt seit vielen Jahren seine Partnerin, lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit der Frau in Niederösterreich

Partnerin im Rollstuhl

Doch seit einem schweren Unfall mit einem Schädel-Hirntrauma ist die Dame auf einen Rollstuhl angewiesen. Der 54-Jährige hielt weiterhin fest zu seiner Partnerin, das Paar soll laut Angeklagtem eine offene Beziehung geführt haben. Eine Bekannte (20) übernachtete schließlich im Februar beim Pärchen.

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    Der Angeklagte
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    Trimmel Sascha

    Nach dem Duschen saß das Trio schließlich nackt auf der Couch und sah fern. "Das ist bei uns so üblich. Wir waren leidenschaftliche FKK-Camper, es ist völlig normal, dass wir nackt in der Wohnung sind", so der Angeklagte aus dem südlichen Niederösterreich. Danach soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Und laut 20-Jähriger soll die Lebensgefährtin des Angeklagten dabei ängstlich gewirkt haben - sie erstattete schließlich Anzeige.

    Anzeige von Lügensüchtiger (20)

    "Wir hatten auch schon einen Dreier mit einem Mann, den wir gut kannten", so der Angeklagte beim Prozess. Der Anwalt des 54-Jährigen, Clemens Handler, meinte: "Ja, den Sex bestreitet mein Mandant ja überhaupt nicht. Doch es war einvernehmlich. Überhaupt ist die Aussage der jungen Frau überhaupt nicht haltbar, denn sie leidet an einer krankhaften, diagnostizierten Lügensucht - Pseudologia Phantastica. " Und überhaupt sei es kein klassischer Dreier gewesen, sondern nacheinander.

    Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass der Angeklagte die Tragweite seine Handelns nicht erkenne. Der Richter urteilte schließlich: Zwei Jahre teilbedingte Haft wegen Missbrauchs einer wehrlosen Person, davon drei Monate unbedingt. Die Begründung: Der Angeklagte wäre schon vor dem Unfall mit der Frau zusammen gewesen. Damals konnte sie ihm ihren Willen zeigen. Doch in dieser Situation hätte er seinen Willen über den ihrigen gestellt.

    Das sagt Anwalt

    Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Anwalt Clemens Handler meinte auf Nachfrage: "Für uns ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus (folgend dem Sachverständigengutachten), dass es jener Frau an der Möglichkeit fehlte einen freien Willen zu bilden. Ich werde mit meinem Mandanten noch die Entscheidung treffen, ob Rechtsmittel erhoben oder das Urteil akzeptiert wird."