Ein 45-Jähriger, der in der Türkei drei Personen getötet haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Österreicher türkischer Abstammung, der in Vorarlberg lebt, sei weiterhin eine Gefahr, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Österreicher türkischer Abstammung, der in Vorarlberg lebt, sei weiterhin eine Gefahr, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
2006 brachte der Angeklagte in der Türkei im Wahn drei Personen um, zwei weitere verletzte er schwer. Die Taten, die am Mittwoch nicht im Vordergrund standen, bestritt er nie, da er sich offenbar nicht an diese erinnern kann. Von der türkischen Justiz wurde der 45-Jährige als nicht zurechnungsfähig beurteilt und in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Nach mehreren Jahren wurde er unter Auflagen entlassen und zog nach Vorarlberg, wo er zunächst unauffällig lebte.
Als er bemerkte, dass sich sein Zustand verschlechterte, begab er sich freiwillig in psychiatrische Behandlung. Er wird am Landeskrankenhaus Rankweil in der geschlossenen Abteilung betreut. Um auch in Österreich eine Einweisung zu erreichen, war eine Verfügung durch ein österreichisches Gericht nötig.
Paranoid-halluzinatorische Schizophrenie
Eine wesentliche Rolle kam daher in dem Prozess dem Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu. Der Angeklagte leidet demnach unter paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie. Damit kam Haller zum selben Ergebnis wie rund 20 weitere Ärzte, die den Mann ebenfalls untersucht haben.
Laut Haller sind die Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben, da die Prognose für den 45-Jährigen negativ ausfalle. Wenn er nicht unter ständiger medizinischer Betreuung stehe, sei er seinem Wahn bei einem Schub völlig ausgeliefert und damit weiterhin eine Gefahr. Die Geschworenen fällten nach halbstündiger Beratung ein einstimmiges Urteil. Der Betroffene bat sich Bedenkzeit aus.