Österreich

Dreimal auf Fußgänger zugerast: 22 Monate Haft

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Ein 27-Jähriger, der im Juni in Oberösterreich im Alkoholrausch dreimal auf Fußgängergruppen zugerast ist und drei Personen verletzt hat, wurde am Dienstag zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Serien-Amokfahrer wurde wegen vollendeter und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt. Er muss 22 Monate ins Gefängnis, die Kosten des Verfahrens ersetzen und ein Teilschmerzensgeld an die drei Verletzen von jeweils 2.000 Euro zahlen.

Aggressionsausbruch in drei Akten

Zum ersten Mal brannten beim Angeklagten am 15. Juni bei einem Zeltfest in Naarn alle Sicherungen durch. Beim Wegfahren raste er mit hohem Tempo auf eine Fußgängergruppe zu. Einer der Passanten konnte sich mit einem sprung auf den Gehsteig retten, brach sich aber die Hand.

Keine zehn Minuten später kam er wieder mit Fußgängern in Streit und brauste auf sie zu. Ein Passant sprang auf die Motorhaube. Der Fahrer nahm in zwölf Meter weit mit, bevor er zu Boden fiel. Dann machte sich der 27-Jährige aus dem Staub, stellte sich aber der Polizei. Ein Alkotest ergab, dass er zur Tatzeit rund 1,1 Promille hatte.

Am 28. Juni legte der unbelehrbare Fahrer in Arbing die nächste Amokfahrt unter Alkoholeinfluss hin. Wieder raste er auf mehrere Personen zu, die von einem Zeltfest kamen. Eine Person wurde verletzt. Erneut konnte nur durch die schnelle Reaktion der Passanten Schlimmeres verhindert werden. Als ihn die Polizisten zum Posten mitnehmen wollten, leistete er heftigen Widerstand.

Richterin: "Herumeiern" kein reumütiges Geständnis

Vor Gericht ließ er seine Verteidigerin erklären, dass er sich im Sinne der Anklage schuldig bekenne, seine Taten sehr bereue und sich persönlich bei seinen Opfern entschuldigen wolle. Weil im Vorfeld jeweils Alkohol im Spiel war, wolle er sich künftig von diesem fernhalten und dazu wegen seiner Neigung zu Aggressionen eine Therapie machen.

Das Gericht nahm das nicht so einfach hin. Die Richterin befragte ihn ausführlich zu den einzelnen Vorfällen. Darauf ließ er sich zunächst so recht nicht ein. Erst als die Staatsanwältin und die Richterin ihn aufmerksam machten, dass ein "Herumeiern" kein reumütiges Geständnis sei, das als Milderungsgrund gelten könne, bekannte er sich näher zu seiner Schuld. Dann bejahte er auch die Frage, ob ihm bewusst sei, "dass da mördermäßig was passieren kann".