Österreich

Dreiste Wanderer nach "Bergnot"-Rettung bestraft

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:57

Die Rettung zweier in Bergnot geratener Holländer mit einem Polizeihubschrauber in Salzburg im Junihat nun für den Mann und die Frau ein rechtliches und finanzielles Nachspiel. Die Niederländer sollen einen Notfall aus Bequemlichkeit vorgetäuscht haben, um mit dem Helikopter ins Tal geflogen zu werden. Nachdem sie ein Gipfelbucheintrag verriet, mussten sie nun zahlen.

, müssen nun den Einsatz - 2.300 Euro - bezahlen. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die beiden wegen des Verdachts auf Missbrauch von Notzeichen, berichtete der ORF-Sender "Ö3" am Montag.

Der Mann (30) und die Frau (27) aus den Niederlanden waren heuer im Juni von Golling auf den Kleinen Göll (1.753 Meter) gestiegen. Wegen des offenbar rutschigen und nassen Geländes konnten sie oder trauten sie sich aber nicht mehr vom Gipfel abzusteigen. Kurz nach 16.00 Uhr setzten die beiden deshalb einen Notruf ab. Der Polizeihubschrauber brachte sie ins Tal. Ein Alpinpolizist stieß im Gipfelbuch allerdings auf eine verdächtige Eintragung: "H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück 'gehen' wir mit dem Helikopter."

Die Polizei erstattete deshalb Anzeige. Der Tennengauer Bezirkshauptmann Helmut Fürst hat dem Bericht zufolge selbst die Regressforderung ausgearbeitet. In einer Notlage werde selbstverständlich geholfen, aber Gratis-Lufttaxi gebe es keines, so Fürst: „Um zu signalisieren, dass In- und Ausländer gleich behandelt werden und eben die Kosten von ihnen auch zu zahlen sind, darum haben wir diese Maßnahmen jetzt auch getroffen“, sagte er.

Bis zu sechs Monate Haft

"Grundsätzlich wollen wir diese Tendenz verstärken und klar signalisieren, Hilfsmaßnahmen, Rettungsmaßnahmen und Suchflüge sind nur dann in die Wege zu leiten, wenn es unbedingt erforderlich ist. Denn für die Einsatzkräfte ist das auch immer mit einem Risiko verbunden", so der Bezirkshauptmann. Neben der Zahlung der 2.300 Euro drohte den Niederländern auch ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notzeichen - darauf stehen bis zu sechs Monate Haft. Zu diesem kam es aber nicht.

Gegenüber der APA sagte der Tennengauer Bezirkshauptmann Helmut Fürst, dass es sich bei den 2.300 Euro nicht um eine Strafe handle. Den beiden Niederländern seien die Bergungskosten durch den Polizei-Hubschrauber in Rechnung gestellt worden sei. "Wir haben eine Dienstleistung erbracht, und die war zu bezahlen. Die haben umgehend bezahlt. Es sollte kein Schaden für die Allgemeinheit entstehen."

"Die Botschaft ist angekommen"  

Generell sei dieser Bescheid als Signal zu verstehen, dass bei Hilfeleistungen die Schwelle nicht weiter nach unten gehen dürfe, denn jeder Einsatz sei auch ein Risiko für die Helfer. "Ich habe schon einige Rückmeldungen bekommen und sehe: Die Botschaft ist angekommen." Hilfe sollte nur dann gerufen werden, wenn es wirklich notwendig ist, sagte der Behörden-Chef.

Ein Fall wie jener der zwei Holländer kommt laut Fürst "extrem selten" vor, denn im Allgemeinen liege bei Hubschrauber-Bergungen eine medizinische Indikation vor, also eine Verletzung oder eine totale Erschöpfung. "Aber die haben angerufen und gesagt, sie trauen sich nicht mehr abzusteigen. Subjektiv mag das so sein, aber objektiv gesehen waren sie fit und entspannt." Der Eintrag im Gipfelbuch ("H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück 'gehen' wir mit dem Helikopter") habe beim Erlass des Bescheids gar keine große Rolle gespielt. "Sie haben eine Stunde auf dem Gipfel gewartet, vielleicht haben sie das ja erst ins Buch geschrieben, als der Hubschrauber schon unterwegs war", so Fürst.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Strafrechtlich brauchen die beiden Niederländer wegen ihres Abtransportes vom Kleinen Göll mit dem Polizei-Hubschrauber nichts mehr befürchten. "Bei uns ist zwar tatsächlich am 12. Juli eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notzeichen eingegangen, das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, zu Mittag zur APA. Es habe kein strafbarer Tatbestand festgestellt werden können.

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