Österreich

Dritte Flughafenpiste: VfGH hebt Bescheide auf

Seit Jahren wird über eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat gestritten. Nun war der VfGH am Zug.
Heute Redaktion
13.09.2021, 23:58

Der Verfassungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen, entschieden die Richter am Donnerstag.

Entscheidung gibt es damit aber weiter keine, denn nun geht die Causa zurück an das Bundesverwaltungsgericht, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Das Bundesverwaltungsgericht "hat in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt", heißt es im Urteil. Damit seien die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Fehlerhafte Berechnungen

Die Causa 3. Piste
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 2. Februar 2017 den Antrag der Flughafen Wien AG für die Errichtung und den Betrieb einer dritten Piste abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung erhob der Flughafen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof; auch das Land Niederösterreich hat sich im Zusammenhang mit der im Zuge des Projekts nötigen Verlegung einer Landesstraße an den VfGH gewandt.

Nun hat der Verfassungsgerichtshof den negativen Bescheid des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. Die Causa geht zurück an den Verwaltungsgerichtshofs.

Gründe für die Aufhebung der bisherigen Entscheide sei, dass "kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen" aus dem Bundesverfassungsgesetz ableitbar sei. Umweltaspekte seien wichtig, es müsse aber eine Abwägung unter Einbeziehung des Luftfahrtgesetzes geben, so die Richter. Zudem will man Fehler bei der Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen gefunden haben.

Laut Feststellung eines Sachverständigen wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen. Der Senat des Bundesverwaltungsgerichtshofs hingegen habe in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen. Dazu komme, dass sich das Verwaltungsgericht bei den Auswirkungen "fälschlich auch auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll beruft, die es in diesem Fall nicht hätte heranziehen dürfen". (red)

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