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Drittes Geschlecht per Gesetz beschlossen

Heute Redaktion
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In Deutschland gibt es künftig im Geburtenregister "männlich", "weiblich" und "divers" anzukreuzen.
In Deutschland gibt es künftig im Geburtenregister "männlich", "weiblich" und "divers" anzukreuzen.
Bild: picturedesk.com

Deutschland hat am Donnerstagabend im Bundestag die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben "männlich" und "weiblich" wird es auch "divers" geben.

Im deutschen Bundestag wurde am Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet, das eine dritte Geschlechteroption ermöglicht. Damit setzt die Gesetzgebung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs aus dem Vorjahr um.

In Zukunft wird es im deutschen Geburtenregister neben den Optionen "weiblich" und "männlich" auch ein Kästchen für "divers" für intersexuelle Menschen geben.

Dass diese Menschen bis jetzt dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden mussten, wurde als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot erkannt.

Kritik

Die Regelung wird allerdings auch kritisiert, weil eine nachträgliche Änderung im Geburtenregister an ein ärztliches Attest geknüpft wird. Dies wurde im finalen Beschluss nur leicht abgeschwächt, sodass nun in wenigen Fällen eine eidesstattliche Erklärung der Betroffenen reicht.

Der Lesben- und Schwulenverband LSVD weist darauf hin, "dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird" und ist deshalb enttäuscht über die Attest-Pflicht.

Situation in Österreich

Auch in Österreich entschied der Verfassungsgerichtshof nach einer Beschwerde des intergeschlechtlichen Menschen Alex Jürgen. Und das in seinem Sinne, denn auch in Österreich müssen Urkunden und das Personenstandsregister eine Option für intersexuelle Menschen aufweisen.

Die SPÖ und die NEOS sprachen sich schon vor dem Urteil dafür aus, die FPÖ ist dagegen.

Anders als in Deutschland muss das Personenstandsgesetz in Österreich dafür gar nicht geändert werden. Es schreibt die Angabe des Geschlechts vor, beschränkt aber nicht auf "weiblich" und "männlich". Der VfgH schrieb nun vor, dass eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes auch eine intersexuelle Option umfassen muss.

Wie diese lauten wird, ist noch nicht klar. Man könne da auf den Sprachgebrauch zurückgreifen, so die Richter. Es gebe etwa die Begriffe "divers", "inter" oder "offen" - der Gesetzgeber könnte auch eine bestimmte Formulierung vorgeben.

(red)

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