Österreich

Polizisten dürfen Lenker zu Bluttests verpflichten

Ab Sommer sollen Drogenlenker zu Bluttests verpflichtet werden. In Zukunft werden auch Polizisten eine Beeinträchtigung feststellen können.
Heute Redaktion
13.09.2021, 17:08

Am Montag geht eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Begutachtung. Demnach braucht man künftig wohl keine Amtsärzte mehr, um Beeinträchtigungen feststellen zu können. Denn: Auch speziell geschulte Polizisten sollen Drogenlenker zu einem Bluttest verpflichten dürfen. Kommt es zur Verweigerung, dann droht eine Strafe – analog zur Verweigerung eines Alkomattests.

Kampf gegen Drogenlenker

Bisher mussten Ärzte umfassende Untersuchungen an verdächtigen Fahrern vornehmen. Das fällt somit weg, weil geschulte Polizeibeamte das übernehmen. Den endgültigen Beweis liefert ein Bluttest, der weiterhin von Ärzen durchgeführt wird. Finden sich Spuren illegaler Substanzen im Blut, ist der Führerschein weg.

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Ärzte müssen somit selbst keine umfassenden Untersuchungen mehr vornehmen. "Das bisherige Problem eines Mangels an Amtsärzten gerade im ländlichen Raum wird dadurch gelöst. Auch eine Untersuchung durch Spitalsärzte ging bisher mit zum Teil längeren Wartezeiten einher, da diese oftmals mit der Versorgung der Spitalspatienten ausgelastet sind", heißt es seitens des Innenministeriums.

Deutlich strengere Strafen

Bestätigt der Bluttest den Verdacht auf Drogen, wird es teuer: Die Mindeststrafe wird auf 1.600 Euro – statt bisher 800 – erhöht. Der Schein wird mindestens für sechs Monate entzogen (bisher ein Monat).

Damit entsprechen die Sanktionen jenen für Lenker, die mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben oder den Alkotest komplett verweigern.

Begriffserweiterung

Dritte maßgebliche Änderung: Der Begriff "Suchtgift" wird im Gesetz durch "Suchtmittel" ersetzt. Dadurch wird auch das Lenken unter dem Einfluss sogenannter psychotroper Stoffe untersagt und die gesamte Bandbreite von Drogen berücksichtigt.

Unterstützung der Opposition

Eine weitere Erneuerung sollen Straßen sein, die Abbiegeverbote für Lkws vorschreiben dürfen, falls diese über keine entsprechenden Assistenzsysteme verfügen. Gemeinden dürfen die Verbote auf einzelne Straßen anwenden, aber auch auf das gesamte Ortsgebiet ausweiten.

Weil von den geplanten Änderungen auch Paragraphen im Verfassungsrang betroffen sind, braucht die Regierung die Unterstützung der Opposition. (slo)