Das Landesgericht Korneuburg befasste sich mit dem Fall des Niederösterreichers, der sich von RTL herabgewürdigt fühlte und den deutschen TV-Sender mit Sitz in Köln wegen der erlittenen Kränkung auf Schadenersatz klagte. Diese wurde allerdings vom Gericht abgewiesen.
und den deutschen TV-Sender mit Sitz in Köln wegen der erlittenen Kränkung auf Schadenersatz klagte. Diese wurde allerdings vom Gericht abgewiesen.
Der inzwischen 70-Jährige hatte sich nach einem Badeurlaub im November 2010 auf den Malediven im Fernsehen wiedergefunden - .
Laut Anwalt Josef Wegrostek sei sein Mandant in der Folge als "Monster" erkannt und gehänselt worden, ein gerichtspsychiatrisches Gutachten habe dem Kläger durch die Veröffentlichung des TV-Beitrages ein krankheitswertiges psychiatrisches Störungsbild attestiert.
Gericht lehnte Klage ab
Das Gericht sah dies nicht ganz so und lehnte die Klage ab. Der Niederösterreicher hätte bereits 9.000 Euro an Schadenersatz erhalten, weshalb die von ihm geforderten weiteren 16.000 Euro nicht zulässig seien, nachdem ähnliche Fälle verglichen wurden. Die Summe der 9.000 Euro decke die von der Sachverständigen errechneten 48 Tage leichter psychischer Schmerzen, die der Kläger durch den Vorfall erlitten habe.
Zusätzliches Pech für den Pensionisten: Er muss nach der Niederlage die Kosten des Verfahrens zahlen. Inklusive des Anwalts von RTL. Sein Anwalt meldete Berufung an.
Die anwesende Sachverständige hatte zum Urteil wesentlich beigetragen. Dass sich der Mann von sich aus an die Medien gewandt hatte, sei ihrer Meinung nach ein Zeichen, dass es ihm besser gehe, und bestätige daher ihre ursprüngliche Einschätzung, dass er an einer "Anpassungsstörung" gelitten habe. Folgeschäden seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen, betonte sie.