Der Gerichtssaal könnte schon langsam zum zweiten Zuhause von Gzuzwerden. Erst im September wurde er zu einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 510.000 Euro verurteilt. Zudem hängte ihm der Richter eine Haftstrafe von 18 Monaten um.
Bislang trat der Musiker diese Strafe aber nicht an. Grund: Gzuz ist in Berufung gegangen. Bis zum 7. Februar bekommt er nun die Möglichkeit sich von einer besseren Seite zu zeigen. Das scheint jedoch nicht ganz zu klappen.
Zumindest legte Gzuz bereits ein Teilgeständnis ab. So gab er zu, dass er im alkoholisierten Zustand ein wenig "Blödsinn" gemacht habe. Jedoch wurden bei ihm zu Hause auch Waffen und Drogen gefunden. Die Ausrede des Rappers: Da vermische man die Kunstfigur Gzuz mit dem Menschen Kristoffer Klauß. "Ich weiß, dass mir die Balance auch nicht immer gelingt", so der Musiker.
Alles schön und gut, doch nun holt Gzuz womöglich seine Vergangenheit ein. So hätte der Rapper vor einiger Zeit eine Strafe von 16.000 Euro blechen müssen. Er beleidigte eine Polizistin nämlich als "F**ze". Das sieht man vor Gericht aber gar nicht gern. Nun könnte es für den Rowdy noch schlimmer kommen. Heißt: Läuft das Berufungsverfahren ungünstig für den Rapper, droht eine noch härtere Strafe. Bitter.