Haustiere

Dürfen Haustiere in Österreich gepfändet werden?

In Russland hat man unlängst ein Gesetz zum Wohle der Tiere - und Besitzer - geändert. Haustiere dürfen nun nicht mehr als "Geisel" genommen werden.

Christine Kaltenecker
Teilen
Unterliegen Haustiere in Österreich wirklich dem Pfändungsschutz?
Unterliegen Haustiere in Österreich wirklich dem Pfändungsschutz?
iStock, Bildmontage Heute.at

In Russland war es bis vor dem 20. April 2021 noch an der Tagesordnung, dass geliebte Haustiere ebenfalls den Schuldnern als "Vermögenswert" weggenommen werden konnten. Das dies natürlich großes Leid bei Besitzer und Tier mit sich brachte, steht außer Zweifel. Doch wie ist das eigentlich bei uns in Österreich?

Das Haustier in Österreich

Die Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, wie leicht und völlig unschuldig man in eine finanzielle Misere tappen kann. Wenn also tatsächlich einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen sollte, darf er dann wirklich den "Kuckuck" auch auf Hund und Katze picken?

Die Antwort lautet - wie so oft - "JEIN" - denn jeder Fall obliegt einer Einzelbeurteilung. Prinzipiell sind Haustiere, zu denen eine emotionale Bindung besteht, sie einen Wert von 750,00 Euro nicht übersteigen und man beweisen kann, dass es sich nicht um ein "Nutztier" handelt in Österreich unpfändbar. Alles darüber hinaus, entscheidet das Gericht.

Hunde- oder Katzenzucht?

Wenn man also unselbstständig oder selbstständig - völlig legal und angemeldet - eine Hunde- oder Katzenzucht betreibt, übersteigt natürlich der Wert eines Welpen den zuvor genannten Grenzwert um Längen und muss genau geprüft werden. Hier wird es in der Praxis laut Tieranwältin Christina Toth so sein, dass man sehr wohl die "wertvollen" Jungtiere, die ohnehin für den Verkauf bestimmt waren, pfändet und gewinnbringend für die Schuldentilgung veräußert. Dies gilt allerdings nicht bei der sogenannten "Geschäftsgrundlage" wie der Zuchthündin oder eines Deckrüden.

Pferde sind schwierig in der Argumentation

Pferde beispielsweise sind - auch wenn zweifellos eine emotionale Bindung besteht - sehr wahrscheinlich pfändbar, da man hier kaum Argumente für den Gläubiger findet, die einen Verkauf verhindern würden. "Wenn ein ausgebildetes Pferd einen Wert von mehreren tausend Euro hat und auch die Erhaltungskosten eigentlich zum Luxus gehören, ist es natürlich schwierig einem Gläubiger zu erklären, dass man dem Schuldner das Pferd lässt, weil er es so lieb hab", so Toth.