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"Dumme Kuh" zu Nachbarin kostet Mann 5.700 Euro

Hammer-Strafe gegen einen Schweizer. Weil er gegenüber seiner Nachbarin ausfällig geworden war, wurde er zu einer heftigen Geldstrafe verurteilt.
20 Minuten
02.04.2022, 12:44

Im Sommer 2021 trafen ein Mann und eine Frau in einem Dorf im Kanton St. Gallen ganz in der Nähe ihrer Wohnorte aufeinander. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Nachbarn, die rund hundert Meter voneinander entfernt wohnen. "Dabei betitelte der Beschuldigte die Frau als 'dumme Kuh' und 'dummen Totsch'", heißt es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft laut dem Schweizer Nachrichtenportal "20 Minuten".

Die Beschimpfte erstattete am Folgetag Anzeige gegen den Mann. Es war nicht das erste Mal, dass der Mann wegen Beschimpfung mit den Strafermittlern zu tun hatte, was diesem nun zum Verhängnis wird. Wurden erste Strafen noch bedingt ausgesprochen, wird der 38-Jährige nun zur Kasse gebeten.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat ihn per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken verurteilt. Zusammen mit den aufgebrummten Gebühren und besondere Auslagen muss er nun 5.850 Franken – umgerechnet 5.723 Euro – abstottern.

Therapie hat nichts gebracht

Die Strafe wurde unbedingt ausgesprochen, weil der Mann zuvor bereits wegen mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten verurteilt wurde. Die damaligen Strafen wurden bedingt ausgesprochen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Der Mann musste sich einer Psychotherapie unterziehen. Jedoch ohne Effekt: "Die Behandlung ist nicht erfolgreich verlaufen und eine Fortsetzung dieser aussichtslos", so der Bericht des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie.

Urteil "nicht fair"

Der Beschuldigte empfand die Strafen als nicht fair. Man solle ihn nicht wegen seiner ehrlichen und gradlinigen Art bestrafen, gab er zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft kam hingegen zum Schluss, dass der Mann aus den Vorstrafen nicht gelernt habe, weshalb die kürzlich verhängte Strafe unbedingt ausgesprochen wurde. Gegen den Strafbefehl kann noch Einspruch erhoben werden.

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