Wien

Duo schießt in Wien-Simmering wahllos auf Passanten

Obwohl die Simmeringer bereits Waffenverbot hatten, feuerten sie vom Balkon aus auf Passanten. Vor Gericht fasste das Duo dafür Haftstrafen aus.

Christian Tomsits
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    Die beiden Angeklagten (r.) fassten für ihre "Dummheit" mehrmonatige Haftstrafen aus. Anwalt Andreas Strobl hatte den Zweitangeklagten im weißen Hemd verteidigt, der reumütig gestand.
    Die beiden Angeklagten (r.) fassten für ihre "Dummheit" mehrmonatige Haftstrafen aus. Anwalt Andreas Strobl hatte den Zweitangeklagten im weißen Hemd verteidigt, der reumütig gestand.
    Sabine Hertel

    "Leider habe ich mir nichts dabei gedacht", sagte einer der beiden Angeklagten am Dienstag am Wiener Landesgericht. Der arbeitslose Koch (21) war mit seinem Bekannten (22) Ende Mai auf die "saublöde Idee" gekommen, mit einer Luftdruckpistole vom Balkon aus auf Passanten zu schießen – trotz Waffenverbot.

    Mehrere Verletzte nach Schüssen

    Zwei Männer und zwei Frauen wurden von den Alu-Geschoßen erwischt und trugen blutende Wunden davon. Die beiden Schützen wurden ausgeforscht und festgenommen "Ich wurde im Brustbereich getroffen und dachte zuerst an einen Steinschlag", meinte eines der Opfer, das im Spital behandelt werden musste, vor Gericht.

    Eine 84-jährige Frau war beim Gassigehen mit ihrem Hund am Fuß getroffen worden: "Weh tut mir der Fuß imma no. Des war a ganz a schöner Schlag“, meinte die rüstige Dame im Zeugenstand. "I leb seit 60 Jahren in Simmering, aber des hab i no nie erlebt. Allein trau i mi jetzt gar nimma raus“, sagte sie laut "Krone" zum Richter.

    "I leb seit 60 Jahren in Simmering, aber des hab i no nie erlebt"

    Das bereits mehrfach und auch einschlägig vorbestrafte Duo bereute die Taten glaubhaft. Auch der beherzt verteidigende Andreas Strobl sprach von tiefer Reue seines Mandanten für diese "saublöde Aktion", die nur im Moment lustig gewesen sei.  Doch der Richter blieb hart: "Menschen verletzen ist nicht lustig". Dann verurteilte er das Duo zu fünf bzw. neun Monaten unbedingter Haft – nicht rechtskräftig.

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