Niederösterreich

Gast warf Grapscher aus Lokal, wurde schwer verletzt

Autsch! Ihre Zivilcourage bezahlten Christian M. (57) und Günter H. (50) mit Schmerzen: Sie warfen einen Grapscher aus einem Lokal.

Christian M. (57; re.) wurde schwer verletzt, Günter H. erlitt leichte Blessuren.
Christian M. (57; re.) wurde schwer verletzt, Günter H. erlitt leichte Blessuren.
privat

Schmerzhafte Erfahrung für zwei Oberösterreicher: Christian M. und Günter H. waren in einem Lokal im Bezirk Linz-Land, bemerkten einen Gast, der sich daneben benahm und schließlich die Wirtin belästigte.

Als die 51-jährige Gastronomin mit dem Abwaschen von Gläsern beschäftigte war, kam der mutmaßliche Grapscher (51) einfach von hinten und berührte die Wirtin unsittlich. Wenig später soll der 51-Jährige das Verhalten auch bei Frauen, die gerade bei einem Dartturnier mitspielten, an den Tag gelegt haben, belästigte eine Spielerin massiv.

Duo eilte zu Hilfe

Die Wirtin ging dazwischen, der alkoholisierte 51-Jährige soll daraufhin die Gastronomin attackiert und aufgerieben haben, der 57-Jährige und 50-Jährige eilten zu Hilfe und warfen den 51-Jährigen aus dem Lokal.

Nur durch die heftige Gegenwehr flogen alle drei Männer über die Eingangsstiegen. Während Günter H., der der Lebensgefährte der Wirtin ist (Anm.: Hochzeit Mitte November 2022), mit Blessuren an der linken Hand davonkam, erwischte es seinen 57-jährigen Kumpel übel. Christian M. musste schließlich mit einem Sehnenriss, Kapselriss, gebrochenen Mittelfinger sowie einer gestauchten Halswirbelsäule ins Krankenhaus gebracht werden.

Täglich Schmerzmittel

Der 51-Jährige (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) wurde angezeigt, die Erhebungen laufen. Der 57-Jährige muss, selbst zwei Wochen nach dem Vorfall, immer noch täglich Schmerzmittel nehmen. "Ja, ich habe immer noch jeden Tag starke Schmerzen. Dennoch, so ein Verhalten kann man nicht tolerieren", meint der Oberösterreicher. Und: "Der besagte Herr hat natürlich Lokalverbot", so Günter H.

Die Landespolizeidirektion Oberösterreich versprach auf Nachfrage, sich darum zu kümmern, verwies dann jedoch nur die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei der Staatsanwaltschaft wurde jedoch bis dato noch kein Akt angelegt.