Der Grund für diesen Check ist, dass immer mehr Beschwerden über abgestellte Roller auf Gehsteigen die Volksanwaltschaft erreichen. Denn auf Fußwegen müssen zumindest 1,5 Meter freibleiben.
Die nötigen 1,5 Meter bleiben allerdings nicht immer frei, wenn E-Scooter den Gehsteig blockieren. Vor allem Pensionisten und behinderte Menschen kommen oft nur schwer vorbei. Auch die Haftungsfrage ist offen.
"Was passiert, wenn jemand darüber stolpert?", fragt die Volksanwältin. Das Abstellen der Scooter müsste im Nutzungskonzept geregelt sein. Für die Kontrolle ist die Polizei zuständig. (AK)