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Ed Sheeran hat doch keine Songs geklaut

Ed Sheeran muss sich nicht weiter mit einem Gerichtsverfahren herumschlagen.

Heute Redaktion
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    Ed Sheeran am 7. August 2018 bei seinem Konzert in Wien
    Ed Sheeran am 7. August 2018 bei seinem Konzert in Wien
    (Bild: Helmut Graf)

    Im Juni 2016 hatten die beiden Songwriter Thomas Leonard und Martin Harrington den britischen Sänger Ed Sheeran verklagt. Sein Lied "Photograph" sei zu gewissen Anteilen von ihrem Track "Amazing" geklaut, der 2012 vom Sänger Matt Cardle veröffentlicht wurde. Der Richter war offenbar andere Meinung und nun soll es zu einer Einigung kommen.

    Wie "BBC" berichtete wurde die Klage am Freitag (7. April) abgelehnt und ein Gericht in Kalifornien will nun Vergleichsbedingungen durchsetzen. Die beiden Songwriter hatten vor Gericht behauptet, Eds Song würde 39 identische Noten und eine ähnliche Struktur enthalten, die auch für den normalen Betrachter sofort zu erkennen seien.

    Richard Busch, der Harrington und Leonard im Verfahren vertreten hat, wollte sich zu Details der etwaigen Einigung aber nicht äußern. Sänger Matt Cardle selbst hielt sich aus dem Streit vollkommen heraus.

    Der britische "X Factor"-Gewinner schrieb bereits letztes Jahr auf Twitter: "Bitte lest diese neuen Artikel ganz genau. Das ist nicht mein Gerichtsverfahren. Ich denke, Ed Sheeran ist ein musikalisches Genie und verdient seinen Erfolg zu 100 Prozent."

    (LM)

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