Österreich

Ehefrau erstochen: 18 Jahre Haft für Pensionisten

Heute Redaktion
Teilen

18 Jahre Haft: So lautet das Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen einen 64-jährigen Pensionisten, der sich am Freitag schuldig bekannt hatte, seine Ehefrau im Februar im gemeinsamen Haus in Hollabrunn durch mehrere Messerstiche getötet zu haben.

Am Landesgericht Korneuburg ist am Freitag ein 64-jähriger Pensionist nicht rechtskräftig zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Damit folgten die Geschworenen einstimmig der Anklage. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und ein mildes Urteil plädiert. Staatsanwältin Gudrun Bischof gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte nahm Bedenkzeit.

Vorsitzender Richter Manfred Hohenecker erklärte zum Strafausmaß, dass es ein Urteil "mit Augenmaß" sei. Zu Prozessbeginn hatte er den Angeklagten gefragt, welche Strafe angemessen wäre, wenn ihm jemand von einem solchen Fall vor seiner Tat erzählt hätte. "Lebenslänglich", lautete die Antwort. Das gab es nicht, denn mildernd habe sich das reumütige Geständnis und, dass der Mann im Affekt gehandelt habe, ausgewirkt. Auch die jahrelangen Streitigkeiten zwischen dem Ehepaar seien berücksichtigt worden.

Als erschwerend wertete der Richter jedoch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Er hatte seine minderjährige Enkelin und seinen pflegebedürftigen Vater, beide hilflos, im Haus zurückgelassen, als er zu seinem Zweitwohnsitz nach Tulln flüchtete, wo er versuchte, sich das Leben zu nehmen. Davor hatte er im Haus in Hollabrunn noch den Gashahn im Keller aufgedreht. Aufgrund eines Rückkoppelungssystems strömte jedoch nur eine geringfügige Menge an Gas aus.

"Du bist genauso deppert wie dein Vater"  

Die Bluttat hatte sich am 21. Februar gegen 9.30 Uhr im gemeinsamen Haus ereignet. Im Zuge einer Auseinandersetzung hatte die Frau den Angeklagten mit den Worten "Du bist genauso deppert wie dein Vater" wieder einmal beschimpft. Daraufhin griff der 64-Jährige zu einem hinter ihm liegenden Küchenmesser (Klingenlänge von 15,5 Zentimeter) und stach zwölf Mal auf seine Frau ein. "Ich weiß nicht mehr, welcher Teufel mich geritten hat."

Vor Gericht beschrieb der Pensionist die 64-Jährige als eifersüchtig. Sie habe ihn in ihrem "Eifersuchtswahn" verdächtigt, eine außereheliche Affäre zu haben. Mit den heftigen Streitigkeiten aus diesem besagten Grund habe es zunehmend vor rund drei Jahren begonnen, als seine Frau in Pension ging. Von ständigen Beleidigungen und Demütigungen ihm gegenüber war die Rede. Davor hätten sie im Grunde eine gute Ehe geführt, so der Angeklagte. Er beteuerte vor den Geschworenen, dass er seine Frau nicht umbringen wollte und "alles tun würde, damit sie wieder am Leben ist". Er habe sie geliebt.

64-Jährige verblutete innerlich  

Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk ist die 64-Jährige infolge von multiplen Stichverletzungen an innerer Verblutung gestorben. Insgesamt waren an der Toten zwölf Stichwunden nachzuweisen, eine davon im Stirnbereich. Aus psychiatrischer Sicht war der - psychisch gesunde - Angeklagte zwar emotional erregt, aber zurechnungsfähig. Verteidiger Andreas Reiff hatte daher auf Totschlag plädiert.

;