Österreich

Ehefrau erstochen: Gericht bestätigt lebenslange Haft

Das Linzer Oberlandesgericht hat am Montag die Höchststrafe gegen jenen 57-Jährigen, der seine Frau aus Eifersucht erstochen hatte, bestätigt.

Heute Redaktion
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Die Höchststrafe gegen den Beschuldigten wurde bestätigt.
Die Höchststrafe gegen den Beschuldigten wurde bestätigt.
Bild: Harald Dostal

Die schreckliche Tat ereignete sich im Juli des vergangenen Jahres in Ried im Traunkreis (Bez. Kirchdorf). Josef F. (57) lauerte seiner Noch-Ehefrau in deren Wohnung auf.

Mit einem Messer und einem Handbeil stach und schlug der 57-Jährige so lange auf sein Opfer ein, bis es verblutete. Motiv: Eifersucht.

Josef F. litt seit Jahren an Krebs, seine Frau soll in dieser Zeit immer wieder außereheliche Beziehungen unterhalten haben.

Bereits im Februar sprachen die Geschworenen den Angeklagten einstimmig des Mordes schuldig, das Gericht verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Berufung gegen Strafhöhe

Der Verteidiger des Angeklagten hat eine Berufung gegen die Höhe der Strafe eingebracht.

Doch am Oberlandesgericht erfuhr der 57-Jährige, dem aufgrund seiner Krankheit wohl nicht mehr allzuviel Lebenszeit bleibt, keine Milde.

Die Tat sei „heimtückisch und überraschend" gewesen, befand das Gericht. Die lebenslange Haft wurde bestätigt. Josef F. wurde ins Gefängnis nach Garsten zurück gebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.

(mip)