Österreich

Ehepaar gebissen: Es war 4. Attacke des Rottweilers

Heute Redaktion
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Vierter Vorfall mit Rottweiler-Hündin: Stadtgemeinde will jetzt durchgreifen.
Vierter Vorfall mit Rottweiler-Hündin: Stadtgemeinde will jetzt durchgreifen.
Bild: iStock (Symbol)

Aufregung nach der Attacke einer Rottweiler-Hündin in Ternitz (Bezirk Neunkirchen): Es war dies bereits der vierte Vorfall, die Stadtgemeinde greift jetzt durch.

In Ternitz ist ein Ehepaar am frühen Dienstagabend von einem freilaufenden Rottweiler attackiert worden. Das Tor eines Betriebsgeländes dürfte offen gewesen sein, die rund zwei Jahre alte Rottweiler-Hündin büxte um 18.35 Uhr aus und griff eine 64-Jährige und ihren Gatten (66) an.

Das Tier habe laut Polizei das Ehepaar auf offener Straße "grundlos attackiert". Mit Bisswunden musste das Paar im Spital versorgt werden. Der Hundebesitzer (53) wird bei der Bezirkshauptmannschaft und der Staatsanwaltschaft angezeigt ("Heute" berichtete).

Wie "Heute"-Recherchen ergaben, war dies bereits der vierte Vorfall in der jüngeren Vergangenheit. Die weiteren Vorfälle datierten vom 7. April 2018, vom 17. September 2018, vom 14. November 2018.

Einspruch gegen Hundehalteverbot

Bei der Attacke im November hatte die Hündin ebenfalls das Betriebsgelände ohne Aufsicht verlassen, einen damals 45-Jährigen angegriffen, ihn in den Unterschenkel und Arme gebissen. Er erlitt sogar einen Bruch.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen heißt es auf "Heute"-Anfrage: "Das Hundehaltegesetz fällt grundsätzlich in den Vollzugsbereich der Gemeinden und dürfen wir daher auf die Stadtgemeinde Ternitz in dieser Angelegenheit verweisen."

SP-Bürgermeister Rupert Dworak erklärt im "Heute"-Gespräch: "Ende Februar haben wir bereits ein Hundehalteverbot per Bescheid ausgestellt, der Anwalt des Hundehalters hat aber einen mehrseitigen Einwand und Einspruch vorgelegt. In der Stadtratssitzung am 11. Juni hätten wir alle Einwände korrekt abweisen und den Bescheid auf Schiene bringen wollen. Das hat sich jetzt erledigt. Mit dem neuerlichen Vorfall – ich wünsche dem Ehepaar alles Gute – wird heute noch ein Bescheid für ein Hundehalteverbot ergehen."

Auch hier habe der Besitzer zwar wieder Einspruchsrecht, "nach dem neuerlichen Vorfall denke ich aber, dass für alle ersichtlich ist, dass alles, außer ein Verbot der Haltung dieses Hundes unverantwortlich ist", betont Dworak.



(wes)