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Ehepaar klagt: "Depression wegen Kuhglocken"

Heute Redaktion
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(Symbolbild) Das Ehepaar stört sich an den Kuhglocken nebenan.
(Symbolbild) Das Ehepaar stört sich an den Kuhglocken nebenan.
Bild: iStock

In Bayern prozessiert ein Ehepaar gegen Kuhglocken auf einer benachbarten Weide. Die Lärmbelästigung würde Schlaflosigkeit und Depressionen auslösen.

Ein bayerisches Ehepaar fühlt sich durch Glockengebimmel der Kuhherde, die auf der benachbarten Weide grast, nicht nur gestört, sondern leidet laut eigener Aussage dadurch an Schlafstörungen und Depressionen. Nachdem der Mann bereits in erster Instanz mit einer Klage scheiterte, klagt nun auch die Frau.

Am Landesgericht München werden die Verfahren behandelt. Das Ehepaar fühlt sich nicht nur durch den Lärm der Kuhglocken, sondern auch durch den Geruch von Gülle empfindlich gestört.

Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gesundheitsgefahr durch Weide-Stechfliegen. Das Ehepaar hatte sein Grundstück 2011 erworben. Die Bäuerin bekam ein Jahr später die Erlaubnis, ihre Kühe auf der Weide grasen zu lassen.

Erste Instanz scheiterte wegen Vergleich

Nachdem der Ehemann mit seiner Klage wegen der Kuhglocken in erster Instanz im Dezember 2017 gescheitert ist, klagt nun auch die Ehefrau in einem weiteren Verfahren. Sie verklagt nicht nur die Bäuerin, um deren Kühe es geht, sondern auch die Gemeinde, die ihr das Gelände als Ersatz für eine frühere Fläche gab.

Grund für die Abweisung der Klage in erster Instanz war vor allem ein vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossener Vergleich zwischen dem Ehemann und der Landwirtin im September 2015. Danach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Das brachte dem Ehepaar aber offenbar nicht die ersehnte Ruhe.

Ehepaar bot GPS-Sender als Glocken-Ersatz

Das Ehepaar hatte der Bäuerin angeboten, alle Kühe – es handelt sich um vier bis fünf Tiere – kostenlos mit GPS-Sendern als Alternative zu den Glocken auszustatten.

Die Bäuerin sagte, damit gebe es in der Region keine Erfahrungen. Dass das Angebot ausgeschlagen wurde, bezeichnete der Anwalt des Paares bereits im erstinstanzlichen Verfahren vergangenes Jahr als "irrational". Vielleicht liege es an der "prekären Bildungssituation der am Verfahren beteiligten bayerischen Landbevölkerung", sagte er damals.

Das Gericht will am 24. Jänner eine endgültige Entscheidung bekanntgeben. (red)