Österreich

Eifersüchtiger Mann (80) stach auf Freundin ein

Heute Redaktion
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"Eifersuchtswahn" diagnostizierte der Gutachter vor Gericht. Ein 80-jähriger Vorarlberger ging mit dem Messer auf seine 70-jährige Freundin los, schlug sie mit einer Türmatte und wollte sie vom Balkon werfen. Die Nachbarn zerrten den Tobenden von der Frau herunter. Nun wurde der Amok-Pensionist bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

"Eifersuchtswahn" diagnostizierte der Gutachter vor Gericht. Ein 80-jähriger Vorarlberger ging mit dem Messer auf seine 70-jährige Freundin los, schlug sie mit einer Türmatte und wollte sie vom Balkon werfen. Die Nachbarn zerrten den Tobenden von der Frau herunter. Nun wurde der Amok-Pensionist bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Schon seit Jahren säuft der 80-jährige Mann. Sein Alkoholmissbrauch sei es auch, der ihn zu der Wahnsinnstat gebracht habe, so die Gutachter Reinhard Haller vor Gericht. Das Gehirn des Pensionisten sei durch den jahrelangen Alkoholmissbrauch geschädigt worden. So sei ein selten auftretender Eifersuchtswahn entstanden, der bei dem 80-Jährigen die Vorstellung auslöste, seine Freundin betrüge ihn. Die Tat habe er verdrängt.

Stich, Schlag, Sturz - Mann versuchte Freundin umzubringen

Am 20. Jänner stritt sich der Säufer mit seiner um zehn Jahre jüngeren Freundin in Bregenz. Der Betrunkene schnappte sich ein Küchenmesser und stach auf die Frau ein. Er traf sie in den Unterarm. Dann griff er zu einer Fußmatte und schlug die Frau ins Gesicht. Als er auch noch versuchte, sie über die Balkonbrüstung im zweiten Stock zu werfen, schritten Nachbarn gerade noch rechtzeitig ein. Der 80-Jährige saß bis zum Prozess am Dienstag in Untersuchungshaft und wurde im Landesnervenkrankenhaus Rankweil betreut.

Täter verdrängte Tat komplett

Der Täter selbst sah die ganze Situation freilich komplett anders: Er erzählte, dass er nie eifersüchtig gewesen sei und seine Freundin ihm unabsichtlich ins Messer gegriffen habe. Die Tat hatte der alte Mann komplett verdrängt.

80-Jähriger geht frei

Laut Gutachter Haller verhält sich der Mann derzeit vorbildlich, er trinke nicht und meide den Kontakt zu der 70-Jährigen. Das Gericht sah daher unter Auflagen von einer Einweisung in die Psychiatrie ab, dazu zählen Alkoholverbot, Betreuung durch die Bewährungshilfe, regelmäßige psychiatrische Untersuchungen und ein Kontaktverbot zu der Exfreundin.

APA/red.