Ein Wirt verliebte sich in eine Kellnerin und wollte mit ihr zusammensein, doch die Steirerin teilte seine Gefühle nicht. Monate nachdem die Frau den 48-Jährigen zurückgewiesen hatte, kam es im Dezember des Vorjahres zu einem unverhofften Wiedersehen in Stainz (Stmk.). Der Angeklagte saß mit Familie und Freunden in einem Lokal, als die Gastro-Mitarbeiterin in Begleitung von zwei Männern reinkam.
Die Stimmung war schnell aufgeheizt, der Streit flaute aber ebenso rasch ab. Doch als die beiden Männer, mit denen die Kellnerin gekommen war, im Hof eine Zigarette rauchen gingen, sah der Angeklagte plötzlich Rot. Er holte ein Fleischermesser aus der Küche und soll gerufen haben: "Den stich i ab." Rasend vor Eifersucht, attackierte der 48-Jährige einen der Männer, den er für den Freund der Kellnerin hielt. Er wollte seinen vermeintlichen Nebenbuhler in der Rücken stechen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Er wollte ihn töten", sagte der Staatsanwalt am Dienstag am Grazer Straflandesgericht. Der zweite Mann konnte den liebeskranken Täter gerade noch rechtzeitig davon abhalten, seinem Freund das Riesenmesser reinzustoßen. Mit fatalen Folgen: Er selbst wurde in den Bauch gestochen. Das Opfer hatte Glück, dass dabei keine inneren Organe verletzt wurden.
Der Angeklagten bekennt sich dennoch "nicht schuldig". Sein Verteidiger Gunther Ledolter erklärte, sein Mandant "wollte niemanden verletzen, nur Angst machen." Weil die Waffe nur ein paar Zentimeter eingedrungen ist, sei der Stich nicht mit voller Wucht gesetzt worden, führte er weiter aus. Der Angeklagte gab sich geknickt: "Ich bereue das jeden Tag. Ich wollte drohen, aber das Messer nie einsetzen." Sein Opfer sei auf ihn zugesprungen, dabei muss er ihn wohl erwischt haben, bemühte sich der 48-Jährige um eine Erklärung. Doch für Richterin Barbara Schwarz ist klar: "Das geht sich mit der Höhe der Verletzung nicht aus."
Am Dienstag, dem zweiten Tag der Verhandlung, soll das Urteil vor dem Geschworenensenat fallen. Zuvor sind noch Gutachter und Zeugen am Wort.