Österreich

Eigenes Kind erstochen - Mutter in Anstalt

Heute Redaktion
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Bild: privat

Jene 31-Jährige, die in Oberösterreich ihren eigenen Sohn mit einem Skalpell erstochen hat und sich anschließend selbst das Leben nehmen wollte, wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

, wird in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Schauriger Prozess in Linz: Im März hatte eine Frau ihren vierjähirgen Buben mit einem Skalpell hingerichtet. Am Freitagnachmittag haben die Geschworenen im Landesgericht Linz die Frau einstimmig für unzurechnungsfähig erklärt.

Wäre sie zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähiggewesen, wäre der Tatbestand des Mordes erfüllt gewesen. Die Frau hatte vergangenen März ihren vierjährigen Sohn mit einem Skalpell erstochen und wollte sich anschließend selbst das Leben nehmen. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten beide auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist somit bereits rechtskräftig.