Ein alter russischer Offiziersdolch, den Herbert Kickl (FPÖ) damals als Innenminister von seinem Amtskollegen in Moskau geschenkt bekam, steht nun im Mittelpunkt einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ. Der Dolch wurde von Kickl aus dem Innenministerium mitgenommen, jedoch keine Meldung über das Gastgeschenk erstattet. Dem SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer zufolge müsse Kickl den Dolch zurückgeben.
Kickl präsentierte den Dolch 2021 in einem Video des "Kurier". "Alles andere habe ich im Innenministerium zurückgelassen, aber den habe ich mitgenommen", sagte Kickl damals.
Die FPÖ und Gastgeschenke aus Russland waren ein Jahr, nachdem Kickl seinen Dolch präsentiert hatte, medial ein großes Thema. Damals wurde bekannt, dass die einstige Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) mit der Republik über Saphir-Ohrringe stritt. Sie waren ein Hochzeitsgeschenk von Russlands Präsident Wladimir Putin. Das Ministerium sah die Ohrringe als Eigentum der Republik. Schließlich einigte man sich auf einen Leihvertrag, nach Kneissls Ableben werden die Ohrringe an die Republik übergehen.
Die SPÖ sieht dies im Fall des Dolches ähnlich. Bereits im Vorjahr stellte man diesbezüglich eine erste Anfrage an das Innenministerium. Diese wurde noch sehr allgemein beantwortet. Der Austausch von Gastgeschenken sei üblich und "diplomatischer Usus", hieß es. Eine Veröffentlichung würde aber die "Grundregeln der Courtoisie gravierend verletzten". Krainer ließ nicht locker und fragte Ende Oktober erneut bei Minister Gerhard Karner (ÖVP) nach.
Dem Minister zufolge liege dem Bundesministerium keine Meldung über den Erhalt des Geschenks vor. Daher sei damals auch keine Inventarisierung erfolgt. Zudem sei mit Kickl kein Leihvertrag wie im Fall von Kneissl abgeschlossen worden. "Es liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Informationen über den Erhalt sonstiger Geschenke anlässlich der Russlandreise 2018 vor."
Krainer zufolge hätte Kickl den Dolch damals melden müssen. Der SPÖ-Abgeordnete sieht darin eine Verfehlung des FPÖ-Chefs. Öffentliche Bedienstete dürften zwar Ehrengeschenke annehmen, hätten diese aber unverzüglich der Dienstbehörde zu melden. Diese müsse das Ehrengeschenk dann "als Bundesvermögen erfassen".
Die eingegangenen Geschenke müssten "unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" veräußert und etwa für Wohlfahrtszwecke verwendet werden. Lediglich Ehrengeschenke von geringfügigem oder rein symbolischem Wert dürften behalten werden. Für Krainer ist jedenfalls klar, dass Kickl den Dolch zurückgeben müsse.