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Eilantrag: Gericht kippt 15-Kilometer-Regel in Bayern
Bewohner von Corona-Hotspots sollten in Bayern massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, doch die 15-Kilometer-Regel wurde nun gekippt.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof schiebt den Plänen der Regierung einen vorläufigen Riegel vor. Am heutigen Dienstag wurde in Folge eines Eilantrags aus Passau jene Regel außer Kraft gesetzt, die Bewohner von Corona-Hotspots massivst in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hatte.
Ginge es nach der am 11. Jänner erlassenen Verordnung, dann wären Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den eigenen Wohnort herum erlaubt, wenn dieser in einer Region liegt für die das Robert-Koch-Institut (RKI) eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 meldet.
FFP2-Maskenpflicht bestätigt
Die ebenso erlassene Befugnis der betroffenen Regionen, eine Einreisesperre für touristische Tagsausflügler anzuordnen, bleibt aber bestehen. Das berichtet der ORF.
Gleichzeitig wurde vom Verwaltungsgerichtshof aber auch die FFP2-Maskenpflicht bestätigt. Wie hierzulande auch, müssen in Bayern in Öffis und dem Handel FFP2-Masken getragen werden.