Wien

Ein Dach, zwei Verträge – Streit um Prater-Attraktion

Das Fahrgeschäft "Toboggan" im Wiener Prater sorgt für Ärger. Grund für die Diskussionen rund um die Holzrutsche ist ein Streit um ihr Dach. 
Wien Heute
03.10.2023, 11:47

Der denkmalgeschützte Turm "Toboggan" im Wiener Prater gilt als die älteste Holzrutsche der Welt. Doch nicht seine Höhe von 25 Metern sorgt für Diskussionen, sondern die Breite seines Daches. Sie ist 40 Zentimeter zu lang und ragt daher über eine Grundstücksgrenze. 

Zweiter Plan sei gegen "Toboggan"-Dach

Das behauptet zumindest der Betreiber eines anderen Fahrgeschäfts und will das auch mit einem Plan bestätigt. Dieser sei aber laut "Toboggan"-Betreiber Sammy Konkolits nicht beglaubigt. Er habe einen bestätigten Vertrag von Baupolizei und Denkmalamt, sonst hätte er das Dachelement so gar nicht errichten dürften. 

"Ich bin in einen Vertrag meines Vorgängers aus 1985 eingetreten. Das wurde von der Stadt Wien bestätigt. Plötzlich fehlt der Vertrag und auf einmal gilt der Vertrag vom Nachbarn", so Konkolits gegenüber "Radio Wien."

Der Grundstücksplan des Nachbarn sei nicht beglaubigt, beinhalte Maße, von denen der Holzrutschen-Betreiber glaubt, dass sie nicht korrekt seien. Auch sein Wasseranschluss, der auf seiner Parzelle liege, sei auf dem Plan seines Kontrahenten auf dem Nachbargrundstück eingezeichnet. 

Ende des Daches bedroht Ende für Holzrutsche

Würde der Plan des Nachbarn anerkannt, wäre die Holzrutsche bedroht. Denn ohne Dachelement würde Nässe in die Holzkonstruktion eindringen. Wegen einem solchen Schaden gab es 2000 schon einen Abrissbescheid für den Turm. Nach einer Sanierung konnte man die Attraktion 2009 wieder eröffnen, deshalb habe das Denkmalamt auch das umstrittene Dachelement installieren lassen.

Die Prater AG sei in die Sache nicht involviert, da es Privatsache zweier Kontrahenten sei. Konkolits spricht von 13 Jahren, viel Zeit und Geld, die die Sache bisher beansprucht habe. Er wünscht sich nun gegenüber "Radio Wien": "Dass endlich eine zuständige Behörde kommt und das Grundstück korrekt ausmisst". 

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