Politik

Ein Drittel der negativen Asylbescheide ist falsch

Heute Redaktion
Teilen
Der Eingangsbereich zum Bundesamt für Fremdenwesen (BFA)  in Wien-Landstraße.
Der Eingangsbereich zum Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) in Wien-Landstraße.
Bild: picturedesk.com

Die Asyl-Behörde hat die Antragsflut der Flüchtlingswelle großteils abgebaut. Doch man muss genauer hinsehen: Viele Anträge werden später vom Gericht revidiert.

Im Vorjahr wurden mehr als ein Drittel der negativ entschiedenen Asyl-Anträge in zweiter Instanz von einem Gericht wieder aufgehoben. Das bedeutet: Der Antrag war falsch, hätte anders entschieden gehört. Oft gewähren die Richter selbstständig subsidiären Schutz oder Asyl. Bei groben Verfahrensfehlern muss das Asylamt den Fall von vorne aufrollen.

Im Vorjahr hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) insgesamt 60.048 Asylentscheidungen getroffen - positive und auch negative.

Beschwerde eingelegt

Drei Viertel der negativ beschiedenen Asylwerber (sie bekamen kein Bleiberecht in Österreich) haben gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Eine zweite Instanz prüft den Bescheid des Asylamtes - darauf warten derzeit 16.443 Personen.

Haben Sie Grund zur Hoffnung, dass ihr Asylgesuch doch noch positiv bewertet wird? Innenminister Herbert Kickl ermahnte am Montag die Rechtsberater, den Abgelehnten "keine falschen Hoffnungen zu machen".

Viele Negativbescheide falsch

Tatsächlich aber wurde im Vorjahr über einem Drittel der Beschwerden stattgegeben. Heißt: Mehr als jeder Dritte abgelehnte Asylwerber wurde zu Unrecht abgewiesen. Das berichtet der "Kurier" am Mittwoch.

Wie passiert so etwas?

Oft liegt es daran, wie die Beweise interpretiert werden. Ein Richter hält die Schilderung einer Fluchtgeschichte offenbar oft für glaubwürdiger als ein Beamter am Asylamt.

Bundesrätin Ewa Dziedzic und ihr Kollege David Stögmüller (beide Grüne) wollen der Sache noch genauer auf den Grund gehen und haben dazu eine parlamentarische Anfrage an das Innen- und Justizministerium gestellt.

"Die hohe Zahl ist erschreckend, wundert uns aber nicht.. Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass zum Beispiel Fehler bei der Übersetzung passieren, die sich negativ auf das Verfahren auswirken", erzählt Stögmüller dem "Kurier". (red)