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Ein Jahr Haft für Silvio Berlusconi

Heute Redaktion
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Bild: Mauro Scrobogna (PRESL)

Der langjährige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im sogenannte Unipol-Prozess am Donnerstag zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Mailand verurteilte Berlusconi am Donnerstag in erster Instanz wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen. Er wird vermutlich dagegen berufen.

Der langjährige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im sogenannte Unipol-Prozess am Donnerstag zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in Mailand verurteilte Berlusconi am Donnerstag in erster Instanz wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen. Er wird vermutlich dagegen berufen.

Berlusconis jüngerer Bruder, Paolo Berlusconi wurde zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Ex-Premier kann Berufung einlegen, damit wird der Vollzug der Strafe aufgeschoben.

Die Anschuldigungen stehen in Zusammenhang mit Ermittlungen in einem Finanzskandal aus dem Jahr 2005. Damals waren Unregelmäßigkeiten beim Streit um die Übernahme der Bank Antonveneta aufgetreten, bei dem italienische Interessenten der niederländischen Bank ABN Amro und der spanische Finanzgruppe BBVA gegenüberstanden. Im Zuge der Ermittlungen war ein Telefongespräch zwischen dem Chef des mitbietenden italienischen Versicherungskonzerns Unipol, der der politischen Linken in Italien nahesteht und dem Linkspolitiker und Ex-Außenminister Piero Fassino abgehört worden.

Zeitung veröffentlichte Aufzeichnungen

Die geheimen Aufzeichnungen wurden dann in der Zeitung "Il Giornale" veröffentlicht, die politisch hinter Berlusconi steht. Berlusconi soll seinem Bruder das abgehörte Telefongespräch zur Veröffentlichung zugeschanzt zu haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Deswegen wird Berlusconi dem amtierenden Turiner Bürgermeister Fassino eine Entschädigung von 80.000 Euro zahlen müssen, urteilte das Gericht. Das Urteil erfolgte in erster Instanz. Falls der Verurteilte Berufung einlegt, wird ein Urteil in Italien nach drei Instanzen rechtskräftig.

 Ebenfalls am Donnerstag erging auch ein anderes Urteil für Berlusconi: Berlusconi wurde vom Vorwurf der Steuervergehen im sogenannten Mediatrade-Verfahren in Mailand freigesprochen. Das Oberste Gericht lehnte einen Einspruch der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen den im vergangenen Juni gefällten Freispruch Berlusconis ab. Bestätigt wurde auch der Freispruch von Berlusconis Sohn Piersilvio und anderer Angeklagten im Mediatrade-Prozess. Bei den Ermittlungen ging es um Steuererklärungen aus den Jahren 2003 und 2004.

Ruby-Prozess läuft noch

Gegen Berlusconi läuft noch der sogenannte Ruby-Prozess, bei dem der Ex-Premier wegen Sex mit einer Minderjährigen und Amtsmissbrauch angeklagt ist. Mit einem Ende des Prozesses ist noch bis Ende März zu rechnen. In den kommenden Tagen soll auch das Berufungsverfahren gegen Berlusconi wegen Steuerbetrugs zu Ende gehen. Die Staatsanwälte hatten vergangene Woche die Bestätigung einer vierjährigen Haftstrafe für den TV-Tycoon gefordert.