Vorarlberg

"Ein Zimmer, 396 Euro, Impfnachweis erforderlich"

Akzeptabler Preis für eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung, doch der Vermieter stellt eine ungewöhnliche Anforderung. Er vermietet nur an Geimpfte.

Leo Stempfl
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Für diese 1-Zimmer-Wohnung muss man geimpft sein.
Für diese 1-Zimmer-Wohnung muss man geimpft sein.
Symbolbild/Montage: Kniel Synnatzschke / Westend61 / picturedesk.com

Eine Anzeige in einem Vorarlberger Gemeindeblatt vom 17. September sorgt für Aufregung. Angeboten wird ein recht gewöhnliches Inserat: Eine Wohnung mit einem Zimmer, möbliert, 396 Euro Miete. Kaution und Lohnnachweis, so weit so gut. Doch über einen Punkt hätte man sich noch vor zwei Jahren wohl sehr gewundert.

"Dornbirn im Stadtkern an berufstätigen Nichtraucher möblierte 1-Zimmer-Wohnung mtl. € 396,-. Impf- und Lohnnachweis und Kaution erforderlich."

Denn der Vermieter fordert außerdem einen Impfnachweis, wohl gegen das Coronavirus. Ist das überhaupt erlaubt? Dürfen Ungeimpfte jetzt nicht einmal mehr Wohnungen mieten? Werden sie vor die Türe gesetzt? Der "ORF Vorarlberg" hat bei Eigentümer- und Mietervereinigung nachgefragt.

Keine Diskriminierung

Erstere versichert, dass jeder Vermieter grundsätzlich jede Frage stellen darf. Antworten muss man halt nicht. Auch im Inserat ist grundsätzlich alles erlaubt, außer es handelt sich um eine Diskriminierung etwa aufgrund des Geschlechts, der Religion oder Migrationshintergrund, so Andrea Schwaninger, Geschäftsstellenleiterin der Eigentümervereinigung.

Die Mietervereinigung hält fest, dass der Impfnachweis grundsätzlich nur bei "begründetem Interesse" verlangt werden darf. Das wäre der Fall, wenn es sich zum Beispiel um ein Wohnprojekt mit Risikopersonen oder einer Mehrheit an im Gesundheitswesen Beschäftigten handelt.

Auch hier muss der (potentielle) Mieter die Frage nicht beantworten. Seine Chancen, den Mietvertrag zu ergattern, dürften bei einer Enthaltung aber gegen null gehen.

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