Österreich

Einbrecher jammerte bei Prozess, weil Handy weg

Heute Redaktion
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Der Angeklagte im Verhandlungssaal in Wr. Neustadt.
Der Angeklagte im Verhandlungssaal in Wr. Neustadt.
Bild: salpa

Über London war ein Koch und Weinleser (41) nach Österreich gekommen, verfiel den Drogen, brach in eine Wohnung ein, stahl Erbstücke. Aber: Er jammerte, weil das Handy beschlagnahmt worden war.

Als Koch hatte ein Bulgare (41) in London gearbeitet, kam dann als Koch und Weinleser schließlich nach Österreich, verfiel den Drogen.

Im Juni 2019 soll er binnen zwei Wochen zwei Einbrüche in Wien und Niederösterreich verübt haben. In Wien brach er über ein gekipptes Fenster in eine Wohnung ein und nahm Bargeld, Dukaten, Schmuck sowie Uhren im Wert von knapp 20.000 Euro mit. Die Beutestücke fotografierte er feinsäuberlich, speicherte die Fotos am Handy.

"Handy ist halbes Leben"

Beim zweiten Einbruch wurde der 41-Jährige indes geschnappt. Nach einem Zund (Tipp, Anm.) in einer Wohnung in Maria Enzersdorf (Bezirk Mödling) seien 150.000 Euro zu holen, bestieg er den Balkon, erhitzte mit einer Lötlampe das Glas der Balkontüre, spritzte dann das Glas mit kaltem Wasser ab, die Scheibe zersprang. Durch die so geschaffene Öffnung konnte er mittels Schraubenzieher die Verriegelung der Türe öffnen. Aber: Der Sohn der Familie hatte etwas für die Schule vergessen, kam zurück, rief die Polizei. Binnen drei Minuten waren die Beamten am Tatort und nahmen den Verdächtigen fest. Am Handy des 41-Jährigen fanden die Ermittler die Fotos der Beutestücke vom anderen Coup, beschlagnahmten schließlich das Smartphone.

Vor Gericht am Montag in Wr. Neustadt meinte ein Opfer im Zeugenstand: "Da waren unersetzliche Erinnerungsstücke dabei." Der Angeklagte beklagte sich nur über das abgenommene Smartphone: "Da ist mein halbes Leben darauf. Ich will es zurück." An die Einbrüche könne er sich nicht mehr erinnern: "Ich war ständig auf Drogen."

An das (nicht rechtskräftige) Urteil wird sich der 41-Jährige jedoch noch lange Zeit erinnern: Zumindest 3,5 Jahre lang, denn solange muss er ins Gefängnis.