Wien

Einbrecher prügeln Wiener halbtot, jammern vor Gericht

Eine Bande verletzte im vergangenen Herbst einen 35-Jährigen, der in einem leeren Haus übernachtete, schwer. Alle vier Rumänen bekamen Haftstrafen.

Christian Tomsits
Die vier Angeklagten waren vor Gericht kleinlaut
Die vier Angeklagten waren vor Gericht kleinlaut
Sabine Hertel

Prozess wegen versuchtem Mord am Wiener Landl nach einer abscheulichen Tat in Wien-Floridsdorf: Vier Männer sollen einen wehrlosen Wiener (35) in der Nacht auf den 1. September gemeinsam übel zugerichtet haben. Rund zwanzig Minuten sollen die vier Rumänen auf den Obdachlosen in einem leerstehenden Haus eingeprügelt haben.

Rippen zertrümmert, Lunge gerissen

Durch Schläge und Tritte wurden dem wehrlosen Opfer mehrere Rippen zertrümmert, Wirbelsäule, Füße, Hände und Gesicht verletzt. Die Lunge erlitt einen Riss. Zwischen zwei Angriffen soll sogar eine kurze Rauchpause stattgefunden haben. "Auch ich durfte eine Zigarette rauchen, bevor mir der Erstangeklagte wieder mit voller Kraft ins Gesicht schlug", sagte das Opfer am Wiener Landesgericht aus.

Ein Passant hatte um 4.20 Uhr seine wimmernden Hilferufe, rettete dem Mann laut Staatsanwaltschaft das Leben. Die "Knochenbrecher“ gestanden vor Gericht auch Einbrüche, etwa in eine Kirche, wo ein 150 Kilo schwerer Tresor entwendet wurde (Schaden: mehrere Tausend Euro).

Anwältin Veronika Ujvarosi beim Prozess am Wiener Landesgericht
Anwältin Veronika Ujvarosi beim Prozess am Wiener Landesgericht
Sabine Hertel

Verteidigerin Veronika Ujvarosi bestritt gestern am Landl die Tötungsabsicht ihres Mandanten, formulierte eine Entschuldigung des Zweitangeklagten, da der selbst nicht lesen und schreiben kann. Das Opfer nahm die Entschuldigung an, es kam sogar zum Handshake im Gerichtssaal. Auch alle anderen Angeklagten jammerten vor den Geschworenen und bestritten kleinllaut versucht zu haben, den Wiener zu töten.

Haftstrafen für alle vier Angeklagten

Mit Erfolg: Am Ende wurde nur der Erstangeklagte wegen Mordversuchs verurteilt und bekam 12 Jahre Haft. Die anderen Angeklagten fassten nur wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung Haftstrafen zwischen sechs Jahren und 7 Monaten Haft bedingt aus. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

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