Österreich

Haftstrafe für Einbruch bei Bürgermeister Ludwig

Wegen des Einbruchs in das Haus von Bürgermeister Michael Ludwig musste sich der Tatverdächtige nun dem Wiener Landesgericht stellen.

Heute Redaktion
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Prozess nach Einbruch beim Bürgermeister. Der Angeklagte hatte keine Ahnung, dass er beim Bürgermeister einbricht.
Prozess nach Einbruch beim Bürgermeister. Der Angeklagte hatte keine Ahnung, dass er beim Bürgermeister einbricht.
Bild: Denise Auer

Ein 34-Jähriger brach vergangenen November ins Haus von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ein und richtete einen Schaden von 5.000 Euro an. Heute stand er in Wien vor Gericht.

Das Landesgericht Wien verurteilte den Mann zu viereinhalb Jahren Haft. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls ist bereits rechtskräftig.

Zu Allerheiligen, also am 1. November 2018, soll der Beschuldigte gewaltsam in zwei Häuser einer Kleingartenanlage in Floridsdorf eingedrungen sein. Dass eines der Häuser dem Wiener Bürgermeister gehört, war ihm dabei jedoch nicht bewusst.

Zunächst schlug der Täter ein faustgroßes Loch in eine der Fensterscheiben, bevor er in weiterer Folge einbrach. "Ich habe es erst später erfahren, dass es der Bürgermeister war", denn das Objekt habe er "ganz zufällig" ausgewählt.

Dabei dürfte der Mann im Haus selbst nicht sehr geschickt vorgegangen sein: Zwölf Mal hinterließ er seine DNA-Spuren, obwohl er im Regelfall Handschuhe trug.

Dem einschlägig vorbestraften Mann werden 19 Einbrüche mit einem Gesamtschaden in der Höhe von fast 100.000 Euro nachgesagt.

Im Zuge der Einbruch-Serie hatte der Täter offenbar zwei Komplizen: seine Schwester und ihren Ehemann. Ihnen wurde vorgeworfen, den erbeuteten Schmuck nach den Einbrüchen verkauft zu haben. Die Anklage lautete auf Hehlerei, sie wurden jedoch rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass beide nicht wussten, dass der 34-jährige regelmäßig mit Einbruchswerkzeug unterwegs war.

Der Täter zeigte sich geständig. Jedoch kann er sich nicht erinnern, Objekte im Wert von 5.000 Euro gestohlen zu haben: "Nach meiner Erinnerung war es viel weniger. Es war ganz wenig Gold", gab der Mann zu Protokoll.

Von den 19 Fällen, die dem Mann vorgeworfen wurden, muss er sich für 16 davon verantworten. Richterin Claudia Zöllner meint in ihrer Urteilsbegründung: "Das ist ein wahnsinniger Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen. Das ist keine Kleinigkeit." Es bedürfe daher, so Zöllner, "strengere Strafen, um zu zeigen, dass das nicht geht."

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