Politik

Einbürgerung in Zukunft früher möglich

Heute Redaktion
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Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes steht unmittelbar bevor. In den nächsten Tagen soll der "Heute" vorliegende Entwurf in Begutachtung gehen.

Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes steht unmittelbar bevor. In den nächsten Tagen soll der "Heute" vorliegende Entwurf in Begutachtung gehen.

Die wichtigsten Details:

Immigranten können bereits nach sechs statt zehn Jahren Österreicher werden.
Voraussetzungen: ein Job, bezahlte Steuern, keine Sozialleistungen beanspruchen, Deutschkenntnisse auf Maturaniveau.
Deutsch auf Mittelschulniveau reicht, wenn man drei Jahre ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation tätig war.
Alle anderen können die Staatsbürgerschaft erst nach zehn Jahren beantragen.
Ohne Deutsch gibt‘s auch nach zehn Jahren keinen Pass.


Sozialminister Hundstorfer (SP) hat eine Einigung in "Ö1" verkündet. Gegenüber "Heute" sagt Staatssekretär Kurz (VP): "Wir befinden uns auf der Zielgeraden."

Was ändert sich?

Der am Dienstag zur Begutachtung ausgeschickte Entwurf für ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz sieht ein Drei-Stufen-Modell vor, in dem sich die Vergabe der Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr an der bloßen Zeitdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientieren soll. Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen. Wer ausreichend integriert ist, soll sie nach zehn Jahren erhalten, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, der bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht.

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft dem Entwurf zufolge grundsätzlich möglich, wenn die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau (B2-Level) verfügt. Ein weiterer Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht mehr nötig. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt dabei ein Einkommen von rund 1.000 Euro pro Person und Monat, wobei die besten drei Jahre der letzten sechs Jahre herangezogen werden. Die betreffende Person muss in diesen sechs Jahren regelmäßig einer Arbeit nachgegangen sein, Steuern und Abgaben gezahlt haben, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen zu haben. Angerechnet werden dabei auch Zeiten der Eltern- oder Familienhospizkarenz.

Deutschkenntnisse Voraussetzung

Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Matura-, sondern nur auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben. Entweder muss er ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation mit Tätigkeitsbereich in Österreich (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter etc.) oder beruflich im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessenverband (Elternvertretung, Betriebsrat) tätig gewesen sein.

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Wer all diese Kriterien nicht erfüllt, soll auch die Staatsbürgerschaft nicht bekommen.

Staatsbürgerschaft rückwirkend gültig 

Für Menschen, die aus körperlichen Gründen die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung, wenn sie physisch nicht in der Lage sind, die Sprache zu lernen oder für eigenen Unterhalt zu sorgen sowie Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen amtsärztlich arbeitsunfähig sind. Beide Gruppen können nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten. Bei sogenannten Putativ-Österreichern, die fälschlicherweise von den Behörden als Staatsbürger behandelt wurden - z.B. zum Wehrdienst einberufen oder 15 Jahre lang irrtümlich aber ohne Betrug ein Reisepass ausgestellt - wird rückwirkend die Staatsbürgerschaft anerkannt.

Außerdem werden künftig auch uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft Haben. Die derzeit bestehende Diskriminierung, dass uneheliche Kinder, bei denen nur der Vater die Staatsbürgerschaft besitzt, keinen Anspruch haben, wird beseitigt. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

Alle müssen Staatsbürgerschaftstest absolvieren

Alle neuen Österreicher werden auch weiterhin einen Staatsbürgerschaftstest absolvieren müssen. Diese Tests werden jedoch bis zum Frühjahr überarbeitet. Es soll weniger historisches Faktenwissen geprüft werden, der Fokus soll mehr auf Werte und Fragen des Zusammenlegens gelegt werde. Die Vermittlung österreichischer Werte soll auch im Staatsbürgerschaftsrecht verankert werden. Um diese Grundwerte zu vermitteln, wird ebenfalls bis zum Frühjahr eine Rot-Weiß-Rot-Fibel erarbeitet.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird künftig im Rahmen einer neu gestalteten Zeremonie erfolgen: "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft hat in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird", heißt es in dem Gesetzesentwurf.