Österreich

Lebensgefährtin erdrosselt – in Anstalt eingewiesen

Im September hatte sie ihre Lebensgefährtin erdrosselt. Heute wurde die Täterin in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Heute Redaktion
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Im September erdrosselte die 31-Jährige ihre 25-jährige Lebensgefährtin in einem Hotel in Wien-Favoriten. Heute beschloss ein Wiener Schwurgericht ihre Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einstimmig.

Auf Grund eines vorliegenden Gutachtens, das der Frau zum Tatzeitpunkt eine Unzurechnungsfähigkeit attestiert, wurde gegen die Frau keine Mordanklage erhoben. Die Frau leidet an paranoider Schizophrenie.

Die Angeklagte gab laut APA-Angaben im Prozess an, sich nicht mehr an die Geschehnisse des 15. September 2018 erinnern zu können. Zum Tatzeitpunkt stand sie laut eigener Angabe unter dem Einfluss starker Medikamente. Dank wirksamer Medikation in der Haft machte die 31-Jährige heute einen klaren Eindruck.

Der psychiatrische Sachverständige sieht zwei Auslöser in der Krankheit der Angeklagten. Zum einen könnte eine früherer Cannabiskonsum seinen Teil zur Erkrankung beigetragen haben. In seltenen Fällen kann Schizophrenie nach einem solchen voll zum Ausbruch gelangen.

Zum anderen sei bei ihr durch eine Fischvergiftung ein Verfolgungswahn entstanden. Mehrmals täglich suchte sie Ärzte auf, die sie nicht gegen eingebildete Symptome behandeln konnten. Am Höhepunkt ihres Wahns wähnte sie nicht nur die Ärzte gegen sich verschworen, sondern auch ihre Lebensgefährtin.

Das Opfer, es stammt aus Düsseldorf, wurde mit dem Gürtel eines Bademantels erdrosselt. Die 31-jährige, nun eingewiesene, Frau ersuchte die Rezeptionistin um Hilfe, weil es ihrer Freundin nicht gut gehe. Die Hotelmitarbeiterin alarmierte die Rettungskräfte. Als die Polizei eintraf, entdeckte sie die am Boden liegende Leiche.

Laut Gutachter bestünde gegenwärtig noch die Gefahr, dass die unter Psychose leidende Frau erneut Taten bis hin zur Tötung eines Menschen setzen könnte. Die 31-Jährige bedauerte in ihrem Schlusswort das Vorgefallene. Das Urteil ist rechtskräftig. (mr)