Wirtschaft

Eine Drohne als Geschenk? Darauf musst du achten

Heute Redaktion
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Wer zu Weihnachten gerne eine Drohne verschenken möchte, sollte beim Kauf unbedingt ein paar Dinge beachten. Denn nicht alle Drohnen fallen unter die Kategorie Spielzeug.

Seit einigen Jahren sind Drohnen zu Weihnachten der Renner und auch heuer werden wieder tausende Fluggeräte unter dem Christbaum landen.

"Man sollte sich allerdings schon beim Kauf überlegen, ob die unbemannten Fluggeräte wirklich ein sinnvolles Geschenk sind", gibt Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC, zu bedenken. "Es ist jedenfalls anzuraten, sich bereits im Vorfeld zu informieren, unter welchen Voraussetzungen mit welcher Drohne geflogen werden darf."

Es sind in erster Linie kleinere Spielzeugdrohnen – also bewilligungsfreie Fluggeräte, die unter 30 Meter fliegen und weniger als 79 Joule Bewegungsenergie entwickeln – die zu einem überhasteten Kauf verleiten. "Doch für diese gelten ebenfalls Regeln", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "So dürfen auch damit natürlich niemals Personen oder Sachen gefährdet werden."

Fällt die Drohne nicht mehr in die Spielzeugkategorie, benötigt der Beschenkte zudem eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde und eine eigene Haftpflichtversicherung. Das ist nicht nur mit organisatorischem Aufwand verbunden, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten von rund 400 Euro.



Neue Drohnenvorschriften ab 1. Juli 2020



Um die Nutzung von Drohnen im europäischen Ausland zu vereinfachen, hat die Europäische Union beschlossen, die zivile Drohnennutzung in den Mitgliedstaaten ab 2020 zu vereinheitlichen. "Ab 1. Juli 2020 müssen alle Drohnen über 250 Gramm nach dem Kauf auf einer Online-Registrierungsplattform eingetragen werden", erklärt der ÖAMTC-Drohnenexperte.

"Die Kosten dafür werden sich auf 25 Euro belaufen." Auch leichtere Kamera-Drohnen, die nicht als Spielzeug gekennzeichnet sind, benötigen diese Registrierung. Darüber hinaus sind auch Online-Trainings und Online-Tests für die meisten Kategorien verpflichtend vorgesehen.

"Die bisher notwendige Betriebsbewilligung durch die Luftfahrtbehörde fällt dann allerdings weg", weiß Hetzendorfer. "Bestehende nationale Bewilligungen und Befähigungsnachweise bleiben jedoch bis Juli 2021 gültig."