Politik

Einen Tag vor neuen Regeln komplettes Chaos wegen Maske

Nur einen Tag bevor die erste Stufe des neuen Corona-Maßnahmenplans in Kraft tritt, herrscht absolutes Chaos um die bevorstehenden FFP2-Regelungen.

Rene Findenig
Teilen
FFP2-Pflicht im Handel: Wer sie kontrolliert, hinterlässt weiter ein Fragezeichen.
FFP2-Pflicht im Handel: Wer sie kontrolliert, hinterlässt weiter ein Fragezeichen.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Erst kam die Verordnung, dann kam das Chaos: In der am Montag veröffentlichten Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen ist auch eine FFP2-Maskenpflicht im Handel enthalten. Schon im Vorfeld winkten Polizei und Handel bei der Frage ab, wer diese kontrollieren soll. Der Handel machte schließlich seinen Unmut über die Kontrollen am Dienstag Luft und beklagte, dass man einerseits nicht kontrollieren müsse, andererseits aber Händlern, die auf die Kontrollen komplett verzichten würden, Strafen bis zu 3.600 Euro drohen würden.

Schließlich rückte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) aus und gab bekannt, dass "nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird". Die "vermeintliche Klarstellung von Bundesministerin Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation", konterte der Handelsverband nur kurze Zeit später: Die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht sehe entgegen der Wortmeldung vor, dass die Händler selbst stichprobenartig in den Geschäften kontrollieren sollen.

"Kontrolle der Einhaltung nicht zumutbar"

"Wir werden die Kundinnen und Kunden weiterhin gerne mit Hinweisschildern aktiv informieren, aber es ist den Handelsmitarbeiter:innen eine stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht nicht zumutbar. Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen“, sagt der langjährige Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, der zuvor im Büro von Ex-ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner tätig war.

1/4
Gehe zur Galerie
    <em>"Heute"</em> erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    "Heute" erklärt dir, worauf du achten musst, um sichere Produkte zu erwerben. Im Bild oben handelt es sich um eine sicher verwendbare Maske.
    Köhler,Ralph / Action Press / picturedesk.com

    Noch am späten Dienstagnachmittag war das Chaos aber nicht beseitigt, denn das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort klinkte sich wiederum ein, wobei nun von einer "Wahloption" die Rede ist. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. "Möglichkeit ja, Zwang nein", heißt es.

    "Können kontrollieren, falls sie das möchten"

    Schramböck zeigt sich dabei "erstaunt" über die Wortmeldungen aus dem Handel: "Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."

    Und was bedeutet das nun? "In der Praxis bedeutet das, dass Handelsbetriebe Hinweis-Schilder aufstellen können. Ebenso können sie Kundinnen und Kunden kontrollieren, falls sie das möchten. Keinesfalls müssen die Betriebe stichprobenartige Kontrollen durchführen", so die Ministerin. Offen bleibt, ob nun irgendwer die Regeln kontrolliert. Denn nur Minuten nach der Ministeriums-Aussendung flatterte wieder eine des Handelsverbands herein.

    "Entgegen der heutigen Behauptung der Wirtschaftsministerin ist in der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung selbst keine Wahloption für Händler bezüglich Kontrollen enthalten", heißt es. "Aus dem Versprechen der Ministerin, es werde keine zusätzliche Belastung des Handels geben, ist nun also ein ganzes Set von Mehrbelastungen geworden, aus denen die Händler quasi wählen müssen", so die Kritik. Darunter fallen Schulungen für das Personal, Durchsagen im Geschäft, Beschilderungen oder stichprobenartige Kontrollen jener Kund:innen, die keine Maske tragen. "Was die Behörden im Prüfungsfall letztendlich als dafür ausreichend ansehen, ist aber unklar", so der Handelsverband.

    Bei der Frage der Kontrollen sieht das Gesundheitsministerium sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht. Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.