Neue EU-Regelung

Einfuhrverbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Die Europäische Union schafft neue Regelungen zur Einfuhr von Waren. Lieferketten sollen frei von Zwangsarbeit sein.

Lukas Leitner
Einfuhrverbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Die Europäische Union gibt neue Regelungen zum Lieferkettengesetz vor.
REUTERS

Schärfere Regeln soll es jetzt für Regionen und Wirtschaftsbereiche geben, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Es soll künftig eine Beweislastumkehr geben. Unternehmen müssen dann bei Verdacht beweisen, dass es in der Lieferkette ihres Produktes keine Vorfälle von Zwangsarbeit gibt. Sonst droht, dass die Waren an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden.

Ein Schritt gegen Zwangsarbeit und China

Im Visier der neuen EU-Regelung steht primär China. Konkret gibt es Vorwürfe, dass die Volksrepublik die muslimische Minderheit in den Uiguren ausbeutet. Die vorgestellte Beweislastumkehr wurde aber nach Druck von den Mitgliedsstaaten der EU maßgeblich eingeschränkt. Eine Kommission soll vorerst eine Datenbank mit ausführlichen Informationen zu möglicher Zwangsarbeit füllen.

Welche Produkte sind betroffen?

Bei welchen Produkten von jetzt an genauer hingeschaut wird, ist noch unklar, denn große Teile an Rohstoffen, wie Lithium oder Kobalt werden unter dubiosen Bedingungen hergestellt. Letztendlich werden diese dann oft aus China nach Europa importiert. Die Rohstoffe finden ihre Verwendung in vielen batteriebetriebenen Geräten, ein Beispiel dafür ist das E-Auto.

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    Wiener Linien / Manfred Helmer

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Europäische Union hat eine neue Regelung zur Einfuhr von Waren eingeführt, um sicherzustellen, dass Lieferketten frei von Zwangsarbeit sind
    • Unternehmen müssen nun beweisen, dass ihre Produkte keine Zwangsarbeit enthalten, oder riskieren, dass ihre Waren an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden
    • Diese Maßnahme zielt insbesondere auf China ab, das wegen der Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren unter Druck geraten ist
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