Oberösterreich

Eingesperrt! Baby aus Auto gerettet

Das Fahrzeug ließ sich nicht mehr öffnen. In Urfahr rettete die Feuerwehr ein Baby aus einem versperrten Golf. 

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Linzer Feuerwehrmänner befreiten das Baby aus dem versperrten Auto. Aus Datenschutzgründen hat die Feuerwehr die Helfer unkenntlich gemacht.
Linzer Feuerwehrmänner befreiten das Baby aus dem versperrten Auto. Aus Datenschutzgründen hat die Feuerwehr die Helfer unkenntlich gemacht.
Berufsfeuerwehr Linz

Dramatische Szenen für eine junge Mama in Urfahr: Sie parkte ihren Wagen auf einem Parkplatz in der Linke Brückenstraße in Urfahr, stieg aus und vergaß dabei den Schlüssel im Inneren des VW Golf.  

Nur wenige Augenblicke danach war der Wagen auch schon versperrt. Und am Beifahrersitz saß noch ihr rund sechs Monate alter Sohn in der Babyschale. Auch das Handy der Frau aus Pasching (Bez. Linz-Land) lag noch im Fahrzeug.  

Eine Passantin eilte der Mama zu Hilfe und alarmierte die Feuerwehr. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte hielt die Frau ihren Buben mit Grimassen bei Laune. "Als wir eintrafen war der Bub ganz ruhig, hat nicht geschrien", erinnert sich ein Feuerwehmann im Gespräch mit "Heute".

Zum Glück parkte der Wagen bei Temperaturen von 28 Grad im Schatten. Die Einsatzkräfte entschieden sich dann die Scheibe der hinteren Türe einzuschlagen. Da die Tür aber nicht gleich aufging, musste eine Feuerwehrmann über das eingeschlagene Fenster ins Auto klettern. Er holte den Schlüssel und damit konnte der Wagen geöffnet werden.

Nach rund zehn Minuten konnte das Baby unversehrt wieder an die überglückliche Mama übergeben werden. 

Einschlagen der Scheibe bei Notsituation rechtlich gedeckt

Der ÖAMTC rät dazu, sollten Kinder oder Tiere bei Hitze im Auto eingesperrt sein, sofort zu handeln. "Sieht man ein Kind oder ein Tier, das in einem heißen Auto zurückgelassen wurde, sollte man sich umsehen, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe ist. Dazu kann man auch Passanten befragen und um Mithilfe bitten. Diese können z. B. auch in nahen Geschäften nachfragen, während man selbst Polizei, Feuerwehr oder ÖAMTC verständigt", wird Nikolaus Authried, ÖAMTC-Jurist, auf der Homepage des Autofahrerclubs zitiert. 

Anschließend wurde die Scheibe wieder verklebt.
Anschließend wurde die Scheibe wieder verklebt.
Berufsfeuerwehr Linz

Wie auch bei dem aktuellen Fall in Urfahr ist auch das Einschlagen der Autoscheibe rechtlich gedeckt. Authried: "Das Einschlagen einer Scheibe ist dann rechtlich gedeckt, wenn Leib und Leben bedroht sind und es keine andere Möglichkeit gibt zu helfen. Wenn möglich, sollte man Zeugen dazuholen."

Grundsätzlich stellt das bewusste Zerstören fremden Eigentums eine Sachbeschädigung dar, die gerichtlich strafbar und daher verboten ist. War das Einschlagen einer Scheibe aufgrund der gegebenen Notsituation gerechtfertigt, besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung des Geschädigten gegenüber dem Helfer bzw. "Schädiger", schreibt der ÖAMTC auf seiner Homepage.

Sollte vorschnell gehandelt worden sein, weil die Aufsichtsperson etwa nur kurz in einem Geschäft neben dem Fahrzeug war, droht ein Schadenersatzanspruch des Fahrzeugeigentümers, auch ein Strafverfahren ist nicht auszuschließen. "Das Einschlagen der Scheibe sollte daher erst dann erfolgen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Rettung bestehen", so Authried.

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