Wirtschaft

Einigung bei Handels-KV für zwei Jahre erzielt

Heute Redaktion
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Gewerkschaft und Arbeitgeber haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Die Parteien einigten sich auf ein Mindestgrundgehalt von 1.450 Euro im Jahr 2014 und 1.500 Euro im darauffolgenden Jahr. In der Zwischenzeit soll in Ruhe ein neues Gehaltsschema erarbeitet werden.

Die Verhandlungen zum Handels-KV endeten nach der dritten Verhandlungsrunde gleich mit einem Doppelabschluss. Die Sozialpartner, die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft der Privatangestellten einigten sich auf die Grundgehälter für Vollzeit-Angestellte ab 1. Jänner 2014 bzw. 2015.

"Damit ist ein Riesenschritt nach vorne gelungen", lobte Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ. "Der Doppelabschluss bringt den Unternehmen Planungssicherheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bringt er eine klare Gehaltsperspektive für die kommenden zwei Jahre".

Doppelabschluss laut Gewerkschaft Ausnahme

Lorentschitsch spricht von einem "innovativen Doppelabschluss". Auf diese Weise sollen die Sozialpartner ausreichend Zeit haben, um in den beiden Jahren eine grundlegende Änderung des Gehaltschemas im Handels-Kollektivvertrag zu verhandeln. Derzeit gibt es auch bei gleicher Qualifikation je nach Bundesland verschiedene Gehälter. Ein Doppelabschluss wie diesmal soll laut Gewerkschaft die Ausnahme bleiben.

Im Jahr 2014 werden die Mindestgehälter laut Peter Buchmüller, Verhandlungsleiter der Arbeitgeberseite, bis zur Grenze von 1.850 Euro um 2,55 Prozent angehoben, darüber um 2,5 Prozent erhöht. Für das Jahr darauf hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex (VPI) mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel verständigt.

Die Verhandler der Gewerkschaft GPA-djp sind zufrieden: "Mit diesem richtungsweisenden Gehaltsabschluss hat der Handel endgültig klargestellt, dass er kein Niedriglohnbereich ist", sagte Manfred Wolf, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter.

Mehr Geld für Lehrlinge

Auch die Lehrlingsentschädigungen steigen, sie erhöhen sich im ersten Lehrjahr um 14 Euro, im zweiten um 20 Euro, im dritten um 30 Euro und im vierten um 26 Euro.

Eine Niederlage musste die Gewerkschaft bei ihren rahmenrechtlichen Forderungen einstecken. Handelsangestellte müssen weiter auf das frühere Erreichen der sechsten Urlaubswoche warten. Derzeit kommen Handelsbeschäftigte nur dann in den Genuss von sechs Wochen Urlaub im Jahr, wenn sie 25 Jahre durchgehend im selben Unternehmen arbeiten.

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