Wirtschaft

Neuer Geldbonus kommt – wer jetzt nochmals Cash erhält

Knalleffekt am Dienstagnachmittag in Österreich! Laut "Heute"-Infos befindet sich die Einigung beim Energiekostenzuschuss auf der Zielgeraden.

Ähnlich wie bei der Stromkostenbremse für die privaten Haushalte werde ein Teil der Energiekosten gefördert, heißt es aus Verhandlerkreisen.
Ähnlich wie bei der Stromkostenbremse für die privaten Haushalte werde ein Teil der Energiekosten gefördert, heißt es aus Verhandlerkreisen.
Getty Images/iStockphoto/ Symbolbild

Zur Entlastung der von den aktuell hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung im Juni 2022 den Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht. Dieser soll besonders energieintensive Unternehmen unterstützen. Die Detailverhandlungen laufen noch, auf die wichtigsten Eckpunkte scheint man sich aber schon geeinigt zu haben: Ein Beschluss im Ministerrat am Mittwoch scheint daher wahrscheinlich, so Verhandlerkreise gegenüber "Heute". Rasche und gezielte Unterstützung sei das Gebot der Stunde.

Als energieintensive Unternehmen gelten jene, deren Energie- und Strombeschaffungskosten bei mind. 3 Prozent des Produktionswertes liegen. Gefördert werden 30 Prozent der Mehrkosten vom Vorjahr. Die Förderhöhe des Energiekostenzuschusses soll aus vier Stufen bestehen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Für kleinere Betriebe solle eine Pauschal-Lösung gefunden werden. Mit Beschluss der Richtlinie im Ministerrat werde der Grundstein für eine Unterstützung rückwirkend mit Frühjahr 2022 gelegt. Insgesamt sind über 1 Milliarde Euro für die Fördermaßnahme veranschlagt.

Förderung der Energiekosten

In Zeiten der Energiekrise wolle man bei den Förderauflagen darauf achten, dass diese Energiesparrichtlinien beinhalten: Staatliche Hilfen erhalten, um damit Energie zu verschwenden, das solle vermieden werden. Ähnlich wie bei der Stromkostenbremse für die privaten Haushalte werde ein Teil der Energiekosten gefördert – im Fall des Energiekostenzuschusses 30 Prozent der Mehrkosten. Die Förderung wolle man mit klaren Auflagen zum Energiesparen zusätzlich untermauern.

Zudem soll die Richtlinie beinhalten, dass Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss beziehen, in gewissen Fällen Manager-Boni nicht ausschütten dürfen, ähnlich wie auch schon bei den Corona-Wirtschaftshilfen.

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