Österreich

Supermarkt-Einkauf kostet Kunden 180 € Parkstrafe

Heute Redaktion
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Nach einem Einkauf im Supermarkt soll Andreas S. (45) 180 Euro Strafe zahlen, weil er sein Auto am Kundenparkplatz rechtswidrig abgestellt hat.
Nach einem Einkauf im Supermarkt soll Andreas S. (45) 180 Euro Strafe zahlen, weil er sein Auto am Kundenparkplatz rechtswidrig abgestellt hat.
Bild: iStock (Symbol), privat

Sie sind heiß begehrt, weil gratis: Wer aber länger als 30 Minuten auf einem Supermarkt-Parkplatz beim Flughafen stehen bleibt, zahlt eine saftige Strafe.

Auf einem Supermarkt-Parkplatz am Flughafen Schwechat wird gegen Langzeitparker hart durchgegriffen – die rund 85 Stellplätze sind, weil gratis, sehr begehrt.

Nun erwischte es auch Andreas S. (45) aus Fischamend. Er sagt aber: „Ich bin nachweislich, was auch meine Dashcam belegt, von 20.19 Uhr bis 20.28 Uhr für ein Thunfisch-Sandwich im Supermarkt gewesen." Damit sei er weit unter der erlaubten 30 Minuten langen Parkdauer geblieben.

Der IT-Experte bekam aber eine Rechnung wegen Besitzstörung der Firma T1 Parkraumüberwachung, die für den Billa-Supermarkt beauftragt ist, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abzumahnen: 180 € Strafe. „Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet, den Fall auch der Polizei gemeldet", will sich Andreas S. wehren.

„Der Pkw des Lenkers war länger als die erlaubten 30 Minuten geparkt", sagt hingegen ein Sprecher der T1-Parkraumüberwachung. Wegen eines angriffigen Facebook-Postings werde in dem Fall auch von jeglicher Kulanz abgesehen: "Wenn wir nunmehr auf Facebook – namentlich genannt – als betrügerische Drecksfirma bezeichnet werden, erübrigt sich jegliches weiteres Entgegenkommen und werden wir die Angelegenheit – es handelt sich um ein Angebot auf außergerichtliche Einigung – zur Anwaltskanzlei und das Gericht zwecks Einbringung einer Besitzstörungsklage weiterleiten."

Weitere Kunden von Besitzstörung betroffen

Der Flughafen sei auch mit Mietautos, Speditionen und Taxis eine spezielle Örtlichkeit mit begrenzten Parkflächen: Es werde mit rund einem Dutzend Hinweistafeln auf die begrenzte Parkdauer von 30 Minuten hingewiesen.

Doch Andreas S. bleibt dabei: „Der Einkauf dauerte weniger als zehn Minuten. Ich zahle sicher nicht, alle Unterlagen liegen bei meinem Rechtsanwalt." Auf Facebook warnte er in einem Posting vor Parkstrafen, die erst mittels Schreiben zwei bis drei Monate nach dem Supermarkt-Besuch eintrudeln: "So weiß man nicht mehr, wo und wann man zu dieser Zeit gestanden ist."

Binnen Kürze meldeten sich weitere Supermarkt-Kunden, die ebenfalls von Geldstrafen wegen der begrenzten Parkzeit betroffen sind. Neben dem Supermarkt-Areal wird übrigens auch an einer nahen Tankstelle beim Airport hart abgestraft. "Heute" berichtete bereits über einen dieser Fälle.

(wes)

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